Wenn Wildtiere Schaden verursachen
Nicht genutzte Flächen (z.B. Brachen) werden in unserer von Forst- und Landwirtschaft stark genutzten Landschaft immer seltener, Wildschäden deshalb immer spürbarer – Konflikte sind kaum zu vermeiden. Das Merkblatt •Wildschaden (PDF, 50 KB, 4 Seiten) zeigt auf, welche Möglichkeiten Sie als Land- oder Waldbesitzer im Zusammenhang mit Wildschäden haben:
- Schäden vermeiden
Es kommt vor, dass Wildtiere Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztieren verursachen. Durch richtige Verhütungsmassnahmen bei landwirtschaftlichen Kulturen oder Jungwald können Wildschäden oft vermieden werden. Bei Fragen •kontaktieren Sie das Jagdinspektorat oder wenden sich an den •zuständigen Wildhüter, der Sie gerne berät. - Schäden vergüten lassen
Die •Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden (WSV) regelt klar, für welche Fälle eine Entschädigung geltend gemacht werden kann.
•Formular Gesuch Wildschadenersatz (PDF, 49 KB, 3 Seiten)
Ausgerichtete Beiträge an die Verhütung und den Ersatz von Wildschäden 1990 bis heute
•Grafik Wildschadenersatz / Wildschadenverhütung (PDF, 71 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Jagdinspektorat (JI)
Schwand 17
3110 Münsingen
Tel. 031 720 32 12
Fax 031 720 33 51
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