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Jagdzeiten und Schontage im Kanton Bern

Die ordentliche Jagdzeit beginnt jeweils am 2. August des laufenden Jahres und endet am 28. Februar des darauf folgenden Jahres.

Jedes Patent hat im Übrigen ganz speziell definierte Jagd- und Schonzeiten.

In der Liste Jagdzeiten (PDF, 69 KB, 1 Seite) findet man die zeitlichen Vorschriften für die Jagdausübung.

Für alle Patente gilt (Auszug aus der Jagdverordnung (JaV) vom 26. Februar 2003
Art. 13):

An den folgenden Tagen darf nicht gejagt werden:

a Sonntage
b Neujahrstag und 2. Januar
c Weihnachten und 26. Dezember
d Schontage

Weitere Informationen können der Jagdverordnung entnommen werden.


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Jagdinspektorat (JI)
Schwand
3110 Münsingen

Tel. 031 720 32 12
Fax 031 720 33 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/natur/jagd_wildtiere/jagd/jagdzeiten