Jagdzeiten und Schontage im Kanton Bern
Die ordentliche Jagdzeit beginnt jeweils am 2. August des laufenden Jahres und endet am 28. Februar des darauf folgenden Jahres.
Jedes •Patent hat im Übrigen ganz speziell definierte Jagd- und Schonzeiten.
In der •Liste Jagdzeiten (PDF, 69 KB, 1 Seite) findet man die zeitlichen Vorschriften für die Jagdausübung.
Für alle Patente gilt (Auszug aus der •Jagdverordnung (JaV) vom 26. Februar 2003
Art. 13):
An den folgenden Tagen darf nicht gejagt werden:
| a | Sonntage |
| b | Neujahrstag und 2. Januar |
| c | Weihnachten und 26. Dezember |
| d | Schontage |
Weitere Informationen können der •Jagdverordnung entnommen werden.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Jagdinspektorat (JI)
Schwand
3110 Münsingen
Tel. 031 720 32 12
Fax 031 720 33 51
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