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Die Jagd im Kanton Bern

Im Kanton Bern werden die Wildbestände durch die Patentjagd bewirtschaftet. Um ein Jagdpatent im Kanton Bern lösen zu können, muss man jagdberechtigt (PDF, 29 KB, 1 Seite) sein. 

Das Jagdinspektorat anerkennt die Jagdprüfungen sämtlicher Kantone (PDF, 15 KB, 2 Seiten)
sowie die Prüfungen gewisser Länder.

Wer über eine Jagdberechtigung oder eine im Kanton Bern akzeptierte Jagdprüfung verfügt, kann sich über das Antragsformular (PDF, 18 KB, 2 Seiten) beim Jagdinspektorat als Jäger registrieren lassen.

Eine Person, die im Kanton Bern die Jagdprüfung besteht, wird automatisch registriert und erhält für die laufende Jagdsaison die Patentunterlagen zugestellt.

Die Volkswirtschaftsdirektion legt jährlich fest, wie viele Exemplare welcher Arten in der aktuellen Jagdsaison erlegt werden dürfen und durch wen (Festlegungen der Jagdperiode 2011 (PDF, 2.0 MB, 4 Seiten)). 


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Jagdinspektorat (JI)
Schwand
3110 Münsingen

Tel. 031 720 32 12
Fax 031 720 33 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/natur/jagd_wildtiere/jagd