Die Jagd im Kanton Bern
Im Kanton Bern werden die Wildbestände durch die Patentjagd •bewirtschaftet. Um ein •Jagdpatent im Kanton Bern lösen zu können, muss man •jagdberechtigt (PDF, 29 KB, 1 Seite) sein.
Das Jagdinspektorat anerkennt die •Jagdprüfungen sämtlicher Kantone (PDF, 15 KB, 2 Seiten)
sowie die Prüfungen gewisser Länder.
Wer über eine Jagdberechtigung oder eine im Kanton Bern akzeptierte Jagdprüfung verfügt, kann sich über das •Antragsformular (PDF, 18 KB, 2 Seiten) beim Jagdinspektorat als Jäger registrieren lassen.
Eine Person, die im Kanton Bern die •Jagdprüfung besteht, wird automatisch registriert und erhält für die laufende Jagdsaison die Patentunterlagen zugestellt.
Die Volkswirtschaftsdirektion legt jährlich fest, wie viele Exemplare welcher Arten in der aktuellen Jagdsaison erlegt werden dürfen und durch wen (•Festlegungen der Jagdperiode 2011 (PDF, 2.0 MB, 4 Seiten)).
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Jagdinspektorat (JI)
Schwand
3110 Münsingen
Tel. 031 720 32 12
Fax 031 720 33 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular