Mehr naturnahe Gewässer dank dem Renaturierungsfonds
Mit Annahme des Volksvorschlages für einen Renaturierungsfonds im •Wassernutzungsgesetz (Art. 36a) hat das Stimmvolk dem Kanton einen klaren Auftrag erteilt:
Flüsse, Bäche und Seen auf Kantonsgebiet sollen möglichst naturnah gestaltet werden (Revitalisierung) – in früheren Epochen verbaute Gewässer sollen wieder in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden (Renaturierung).
Der Renaturierungsfonds verfügt als Spezialifinanzierung über jährlich rund 3 Millionen Franken. Er unterstützt und entlastet Gemeinden und Private, die •ausgereifte Renaturierungsprojekte umsetzen.
Erfolgreiche Lancierung und Umsetzung zahlreicher Projekte
Gewässer-Renaturierung ist eine Langzeitaufgabe mit grossräumigen, nachhaltigen Wirkungszielen. Es braucht Angstrengungen über das ganze Einzugsgebiet eines Flusses oder Baches über lange Zeiträume.
Erste Projekte sind bereits erfolgreich •abgeschlossen – weitere sind •in der Umsetzung.
Der Renaturierungsfonds führt regelmässige Erolgskontrollen durch.
- Link öffnet in einem neuen Fenster.•Renaturierung Leugene Erfolgskontrolle 2010
- Link öffnet in einem neuen Fenster.•Renaturierung Urtenen Holzmühle 2004–2007 (Erfolgskontrolle 2008)
- Link öffnet in einem neuen Fenster.•Kander Augand Monitoring
- Link öffnet in einem neuen Fenster.•Kander Augand Anhang
Das Berner Volk hat am 23. November 1997 den Volksvorschlag für einen Renaturierungsfonds im Wassernutzungsgesetz klar gutgeheissen. Es hat damit einen klaren Auftrag erteilt, die Berner Flüsse und Bäche möglichst naturnah zu gestalten.
Mit dem Renaturierungsfonds verfügt der Kanton über eine Spezialfinanzierung zur teilweise Übernahme der Kosten von Renaturierungen und Revitalisierungen.
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Informationsbroschüre Renaturierungsfonds (PDF, 723 KB, 2 Seiten)
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Fischereiinspektorat (FI)
Schwand 17
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Tel. 031 720 32 40
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