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Mehr naturnahe Gewässer dank dem Renaturierungsfonds

Mit Annahme des Volksvorschlages für einen Renaturierungsfonds im Wassernutzungsgesetz (Art. 36a) hat das Stimmvolk dem Kanton einen klaren Auftrag erteilt:

Flüsse, Bäche und Seen auf Kantonsgebiet sollen möglichst naturnah gestaltet werden (Revitalisierung) – in früheren Epochen verbaute Gewässer sollen wieder in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden (Renaturierung).

Der Renaturierungsfonds verfügt als Spezialifinanzierung über jährlich rund 3 Millionen Franken. Er unterstützt und entlastet Gemeinden und Private, die ausgereifte Renaturierungsprojekte umsetzen.

Erfolgreiche Lancierung und Umsetzung zahlreicher Projekte

Gewässer-Renaturierung ist eine Langzeitaufgabe mit grossräumigen, nachhaltigen Wirkungszielen. Es braucht Angstrengungen über das ganze Einzugsgebiet eines Flusses oder Baches über lange Zeiträume.

Erste Projekte sind bereits erfolgreich abgeschlossen – weitere sind in der Umsetzung.

Der Renaturierungsfonds führt regelmässige Erolgskontrollen durch.

Das Berner Volk hat am 23. November 1997 den Volksvorschlag für einen Renaturierungsfonds im Wassernutzungsgesetz klar gutgeheissen. Es hat damit einen klaren Auftrag erteilt, die Berner Flüsse und Bäche möglichst naturnah zu gestalten.

Mit dem Renaturierungsfonds verfügt der Kanton über eine Spezialfinanzierung zur teilweise Übernahme der Kosten von Renaturierungen und Revitalisierungen.

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Fischereiinspektorat (FI)
Schwand 17
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Tel. 031 720 32 40
Fax 031 720 32 50
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