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Fischaufstiegshilfen

Bäche und Flüsse wurden als natürlicher Lebensraum für Fische und andere aquatische Arten in den vergangenen Jahrzehnten durch bauliche Massnahmen stark eingeschränkt. Gerade für Fische ist die Möglichkeit zur Wanderung aber eine zentrale Voraussetzung für die Erhaltung der Bestände: Wo Fliessgewässer unterbrochen sind, können beispielweise Nasen nicht mehr zu ihren Laichplätzen schwimmen, und Seeforellen können ihre Eier nicht in die Jugendgewässer ihrer Art hochtragen. Mittels Fischaufstiegshilfen soll die Wanderung der Fische um die Hindernisse herum ermöglicht werden.

  • Bei bestehenden Konzessionen von Wasserkraftwerken, die über keine oder ungenügend funktionierende Fischaufstiegshilfen verfügen, kann die zuständige Behörde, soweit wirtschaftlich tragbar, eingreifen und die nötigen Massnahmen anordnen. An die Wiederherstellung der Fischgängigkeit kann das Fischereiinspektorat bei besonders aufwändigen Investitionen Beiträge an die Sanierung gewähren.
  • Bei der Erneuerung von Konzessionen von Kleinwasserkraftwerken mit Bruttoleistungen von 30 bis 300kW kann das Fischereiinspektorat ebenfalls Beiträge an die Erstellung von Fischaufstiegshilfen gewähren. Die Beitragshöhe bemisst sich nach der Leistung des Kraftwerkes. Auf die Ausrichtung von Beiträgen besteht kein Rechtsanspruch.
  • Für die notwendigen fischereilichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Erstellung eines neuen Wasserkraftwerkes werden keine Beiträge gewährt.

Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Fischereiinspektorat (FI)
Schwand 17
3110 Münsingen

Tel. 031 720 32 40
Fax 031 720 32 50
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


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