Naturnahe Gestaltung von Gewässern und Ufern
Die grösste Bedrohung für wildlebende Fische und Krebse stellen die Veränderungen an den Gewässern durch ihre vielfältige Nutzung dar. Der Kanton Bern stellt auf verschiedenen Ebenen sicher, dass die Gewässer und ihre Ufer möglichst naturnah erhalten bleiben.
- Eingriffe an Ufern und Gewässern benötigen eine •Bewilligung.
- Der Unterhalt von Gewässern und Stauräumen ist •geregelt.
- •Aufstiegshilfen erlauben es Fischen, unüberwindbare Schranken wie Wehre und Schwellen zu umgehen.
- Die Ufer der Berner Gewässer müssen normalerweise •jederzeit zugänglich bleiben.
Das Fischereiinspektorat überprüft die Einhaltung der Auflagen und sorgt für deren Durchsetzung.
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LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Fischereiinspektorat (FI)
Schwand
3110 Münsingen
Tel. 031 720 32 40
Fax 031 720 32 50
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