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Fischereiaufsicht

Die Kantonale Fischereiaufsicht überwacht die Fischerei mit dem Ziel, die Fischbestände und damit die Basis der Fischerei langfristig zu sichern und erhalten.

Zu ihren heutigen Hauptaufgaben gehören:

  • Hegemassnahmen
    - Baustellenabfischungen
    - Notabfischungen (Naturereignisse, Katastrophen)
    - Gewässerschutzmassnahmen (Wasserqualität und -quantität)
  • Bewirtschaftungsmassnahmen
    - Arbeiten in Fischzucht- und Brutanlagen
    - Aufzucht
    - Besatzmassnahmen (Fischeinsätze)
    - Bestandeskontrollen
    - Beratung und Kontrolle von Berufs- und Angelfischerei
  • Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen
    Stellungnahmen und Bewilligungen bei Eingriffen an Gewässern:
    - Wassernutzungsprojekten
    - Wasserhaushaltsregulierungen
    - Reinigungsarbeiten in Gewässern
    - Einleitungen, Deponieplätzen
    - Kiesentnahmen
    - Meliorationen
  • Organ der Strafverfolgungsbehörde
    - Gewässerverschmutzungen
    - Fischvergiftungen
    - Vollzug der Gesetze, die die Fischerei sowie die Erhaltung der Lebensräume direkt oder indirekt betreffen
  • Zusammenarbeit mit Verbänden und Organisationen
    - Teilnahme an Versammlungen und Beratung
    - Informationsvermittlung, Führungen und Vorträge
    - Aus- und Weiterbildung sowie Führung der freiwilligen Fischereiaufseher

Freiwillige Fischereiaufsicht

Das Fischereiinspektorat zieht gemäss gesetzlichem Auftrag (Art. 47. 52 und 54 Fischereigesetz) zur Unterstützung der kantonalen Aufsichtsorgane freiwillige Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher (FFA) bei. Der Bernisch Kantonale Fischereiverband (BKFV) schlägt dem Fischereiinspektorat gestützt auf einen speziellen Leistungsvertrag geeignete Personen vor, die für die freiwillige Fischereiaufsicht in Patentgewässern ausgebildet werden. Der BKFV kann dieses Vorschlagsrecht an die ihm angeschlossenen Pachtvereinigungen delegieren. Der Verteilschlüssel (Anzahl FFA pro Pachtvereinigung) legt das Fischereiinspektorat fest. Nach ihrer Wahl unterstehen die FFA dem Fischereiinspektorat bzw. dem Untersuchungsrichter; der BKFV und die Pachtvereinigungen sind nicht mehr weisungsberechtigt.

Die Tätigkeit der FFA ist grundsätzlich ehrenamtlich. Die freiwilligen Fischereiaufseher erhalten während der Dauer ihrer Amtstätigkeit ein Gratispatent. Der BKFV entrichtet ihnen einen Unkostenbeitrag an die Spesen. Der hierfür vorgesehene Betrag ist im Leistungsvertrag festgelegt. FFA werden nebst für Fischerkontrollen auch für die jährliche Überprüfung der Fischfangstatistiken oder für andere Spezialaufgaben beigezogen.


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Fischereiinspektorat (FI)
Schwand
3110 Münsingen

Tel. 031 720 32 40
Fax 031 720 32 50
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/natur/fischerei/fischereiaufsicht