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Patente für die Angelfischerei

Ein Berner Angelfischerpatent können grundsätzlich alle Personen erwerben – mit oder ohne Wohnsitz im Kanton. Ausgenommen sind Personen, die mit einem Patententzug oder einem Fischereiverbot belegt sind.

Die Preise sind abhängig von der Geltungsdauer und dem Geltungsbereich. Das Wichtigste rund um die Angelfischerpatente erfahren Sie in den Fragen und Antworten (FAQ).


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Fischereiinspektorat (FI)
Schwand 17
3110 Münsingen

Tel. 031 720 32 40
Fax 031 720 32 50
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/natur/fischerei/angelfischerei/patente