Patente für die Angelfischerei
Ein Berner Angelfischerpatent können grundsätzlich alle Personen •erwerben – mit oder ohne Wohnsitz im Kanton. Ausgenommen sind Personen, die mit einem Patententzug oder einem Fischereiverbot belegt sind.
Die •Preise sind abhängig von der Geltungsdauer und dem Geltungsbereich. Das Wichtigste rund um die Angelfischerpatente erfahren Sie in den •Fragen und Antworten (FAQ).
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LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Fischereiinspektorat (FI)
Schwand 17
3110 Münsingen
Tel. 031 720 32 40
Fax 031 720 32 50
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