Angelfischerei
Mit dem bernischen •Angelfischerpatent kann insgesamt in •3 grossen Seen, 6 Bergseen, 5 Stauseen und 27 Fliessgewässern gefischt werden.
Bei der fischereilichen Nutzung der staatlichen Fischgewässer (Regalgewässer) wird unterschieden zwischen
- •Patentgewässer:
Die grösseren Gewässer können von Inhabern eines Angelfischerpatentes befischt werden. - •Pachtgewässer:
Die kleineren Gewässer – über 300 – werden zur Ausübung der Fischerei oder zur Aufzucht von Besatzfischen an Einzelpächter, Pachtgesellschaften oder Fischereivereine verpachtet. - •Private Fischereirechte:
Vor allem im Emmental und im Oberaargau gibt es noch private Fischereirechte aus früheren Zeiten (Fischenzen), die vererbt oder verkauft werden können.
Reglement über die Fischerei
- •Das Reglement über die Fischerei (PDF, 138 KB, 19 Seiten) beinhaltet die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und wird beim Bezug eines Langzeitpatentes abgegeben.
Merkblätter für die Angelfischer
- •Fischerei am Bergsee (PDF, 36 KB, 1 Seite)
- •Fischerei am Brienzer-, Thuner- und Bielersee (PDF, 25 KB, 1 Seite)
- •Fliegenfischerei (PDF, 29 KB, 1 Seite)
- •Informationen über Grundkurse (Anfängerkurse) (PDF, 33 KB, 1 Seite)
Bei der fischereilichen Nutzung der staatlichen Fischgewässer (Regalgewässer) wird unterschieden zwischen
- Patentgewässer:
Die grösseren Gewässer können von Inhabern eines Angelfischerpatentes befischt werden. - Pachtgewässer:
Die kleineren Gewässer – über 300 – werden zur Ausübung der Fischerei oder zur Aufzucht von Besatzfischen an Einzelpächter, Pachtgesellschaften oder Fischereivereine verpachtet. - Private Fischereirechte:
Vor allem im Emmental und im Oberaargau gibt es noch private Fischereirechte aus früheren Zeiten (Fischenzen), die vererbt oder verkauft werden können.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Fischereiinspektorat (FI)
Schwand
3110 Münsingen
Tel. 031 720 32 40
Fax 031 720 32 50
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