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Angelfischerei

Mit dem bernischen Angelfischerpatent kann insgesamt in 3 grossen Seen, 6 Bergseen, 5 Stauseen und 27 Fliessgewässern gefischt werden.

Bei der fischereilichen Nutzung der staatlichen Fischgewässer (Regalgewässer) wird unterschieden zwischen

  • Patentgewässer:
    Die grösseren Gewässer können von Inhabern eines Angelfischerpatentes befischt werden.
  • Pachtgewässer:
    Die kleineren Gewässer  – über 300 – werden zur Ausübung der Fischerei oder zur Aufzucht von Besatzfischen an Einzelpächter, Pachtgesellschaften oder Fischereivereine verpachtet.
  • Private Fischereirechte:
    Vor allem im Emmental und im Oberaargau gibt es noch private Fischereirechte aus früheren Zeiten (Fischenzen), die vererbt oder verkauft werden können.

Reglement über die Fischerei

Merkblätter für die Angelfischer

Bei der fischereilichen Nutzung der staatlichen Fischgewässer (Regalgewässer) wird unterschieden zwischen

  • Patentgewässer:
    Die grösseren Gewässer können von Inhabern eines Angelfischerpatentes befischt werden.
  • Pachtgewässer:
    Die kleineren Gewässer  – über 300 – werden zur Ausübung der Fischerei oder zur Aufzucht von Besatzfischen an Einzelpächter, Pachtgesellschaften oder Fischereivereine verpachtet.
  • Private Fischereirechte:
    Vor allem im Emmental und im Oberaargau gibt es noch private Fischereirechte aus früheren Zeiten (Fischenzen), die vererbt oder verkauft werden können.

Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Fischereiinspektorat (FI)
Schwand
3110 Münsingen

Tel. 031 720 32 40
Fax 031 720 32 50
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/natur/fischerei/angelfischerei