Störfallvorsorge

Wer mit gefährlichen Stoffen arbeitet muss vorsorgen.
Betriebe und Anlagen, in denen erhebliche chemische oder biologische Gefahrenpotenziale vorhanden sind, müssen Massnahmen treffen, damit bei Störfällen die Bevölkerung und die Umwelt geschützt bleiben. Einzelheiten sind in der eidgenössischen Störfallverordnung (StFV) geregelt. Im Kanton Bern koordiniert das Kantonale Laboratorium als Fachstelle den Vollzug der verschiedenen Amtsstellen.
Das beco vollzieht die Störfallverordnung für stationäre chemische Risiken in Industrie und Gewerbe.
Eigenverantwortung der Betriebe
Als Betriebsinhaberin und Betriebsinhaber müssen Sie selber abklären, ob Ihr Betrieb der Störfallverordnung untersteht. Dies hängt davon ab, welche Stoffe, Produkte oder Sonderabfälle in Ihrem Betrieb vorkommen. Je nach Grad der Giftigkeit, Brand- und Explosionseigenschaften oder der potentiellen Gefährdung von Lebewesen (Ökotoxizität) ist für jeden Stoff oder jedes Produkt eine Mengenschwelle in der StFV festgelegt. Wird in einem Betrieb diese Mengenschwelle überschritten, so fällt er unter die StFV. Die Vollzugsstelle kann auch Betriebe mit kleineren Mengen der StFV unterstellen, wenn ein Störfall bei Bevölkerung und Umwelt schwere Schädigung verursachen könnte.
Auch wenn Ihr Betrieb nicht der Störfallverordnung unterstellt ist, sind Sie für einen fachgerechten Umgang mit diesen Stoffen, Produkten oder Sonderabfällen verantwortlich und müssen alle verfügbaren und tragbaren Massnahmen treffen, um Störfälle zu verhindern.
Wenn Ihr Betrieb der StFV untersteht, müssen Sie dem beco einen Kurzbericht einreichen. Gestützt auf Ihre Angaben beurteilen wir das Risiko für Bevölkerung und Umwelt. Wir prüfen, ob die bereits getroffenen Sicherheitsvorkehrungen ausreichen oder ob zusätzliche Massnahmen nötig sind. Bei grossen Risiken muss eine Risikoermittlung vorgenommen werden.
•Formular «Kurzbericht (für stationäre Betriebe mit chemischen Gefahrenstoffe)» (Word, 886 KB, 19 Seiten)
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