Lenkungsabgabe VOC

Auf Lösungsmitteln wird eine Lenkungsabgabe von 3 Franken pro Kilogramm erhoben. Für alle Lösungsmittel, die nicht in die Luft gelangen, wird die Abgabe zurückerstattet. So schafft die Abgabe Anreize, Lösungsmittel möglichst sparsam einzusetzen. Innovative Unternehmen können mit Produkten oder Verfahren, die weniger VOC-Emissionen verursachen, Geld sparen. Für exportorientierte Unternehmen entsteht kein Wettbewerbsnachteil, weil die Lenkungsabgaben für exportierte Produkte zurückerstattet werden.
Die Erträge aus der Lenkungsabgabe werden im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wieder an die Bevölkerung zurückgegeben. So ist die Lenkungsabgabe volkswirtschaftlich neutral.
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