Verbrennen im Freien

Zum Grillieren dürfen Sie nur trockenes, unbehandeltes Holz oder Holzkohle verwenden. Nach dem Anzünden entwickelt das Feuer wenig Rauch, und Ihr Grillgut bekommt seinen typisch würzigen Geschmack. Ganz anders entwickelt sich das Feuer, wenn Sie Abfälle verbrennen. Kartongeschirr, Papierservietten, Plastikverpackungen, beschichtetes oder verleimtes Holz (Spanplatten) sind Abfälle. In solchen Feuern entstehen Gifte wie Dioxine, die Sie einatmen oder mit dem Grillgut essen.
Auch auf Baustellen, am 1. August und sogar bei Einsatzübungen der Feuerwehr darf nur unbehandeltes, trockenes Holz verbrannt werden. Mottfeuer, in denen grüne Äste, Restholz und Holzabfälle verbrannt werden, sind verboten. Sie erkennen Mottfeuer an dicken Rauchschwaden. Dadurch werden grosse Mengen an Schadstoffen wie Feinstaub oder Kohlenmonoxid freigesetzt. Das Verbrennen von Feld- und Gartenabfällen wird toleriert, wenn das Material so trocken ist, dass dabei nur wenig Rauch entsteht. Waldabfälle dürfen nur verbrannt werden, wenn die Waldabteilung oder der zuständige Revierförster im Voraus eine Ausnahmebewilligung erteilt hat.
Ein von der Gemeinde bewilligtes Christbaum-Verbrennen ist zwar nicht verboten, aber aus lufthygienischer Sicht problematisch. Zumindest muss zuerst ein mit Spaltenholz gut brennendes Vorfeuer entfacht und die Christbäume müssen einzeln nachgelegt werden, um ein raucharmes Feuer zu erhalten. Während einer •Inversionslage mit hoher Feinstaubbelastung sollte ganz aufs Christbaum-verbrennen verzichtet werden.
Informieren Sie sich zum Thema «Verbrennen im Freien» :
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Der Nationalfeiertag ohne Abfälle
•Der Nationalfeiertag ohne Abfälle (Datei herunterladen) (PDF, 395 KB, 2 Seiten) -
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Wenn Abfall in Rauch aufgeht...
•Wenn Abfall in Rauch aufgeht... (Datei herunterladen) (PDF, 909 KB, 2 Seiten) -
Wenn die Feuerwehr den Ernstfall üben muss
•Wenn die Feuerwehr den Ernstfall üben muss (Datei herunterladen) (PDF, 109 KB, 2 Seiten)
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