Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Volkswirtschaftsdirektion Startseite


Navigation



Mottfeuer

Ein Mottfeuer mit starker Rauchentwicklung. Mottfeuer sind verboten. Sie rauchen stark und schaden der Umwelt.

Mottfeuer sind verboten.

Die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes verbietet grundsätzlich die Mottfeuer, da diese der Umwelt und den Menschen schaden. Feuer «motten», wenn das Holz zu nass ist, um richtig zu brennen. Bei dieser so genannten «unvollständigen Verbrennung» werden grosse Mengen an Schadstoffen wie Russ, Rauchpartikel, Kohlenmonoxid und anderen Gasen freigesetzt. Diese Stoffe wirken lungenschädigend oder sind zum Teil krebserregend.

Auch das Feuern im Wald ist grundsätzlich verboten. Zum Wohl der Luft, der Fruchtbarkeit des Waldbodens und der Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Grill- und Lagerfeuer an geeigneten Orten sind im Wald aber weiterhin erlaubt, wenn dazu trockenes Holz verwendet wird. Aus Sicherheitsgründen müssen diese Feuer ständig beaufsichtigt und beim Verlassen gelöscht werden.

Mit der schriftlichen Zustimmung durch den zuständigen Forstdienst darf Schlagabraum ausnahmsweise im Wald verbrannt werden. Beispielsweise, wenn der Schlagabraum von Forstschädlingen oder Krankheiten befallen ist, die eine Gefahr für den Wald dastellen (z.B. Ausbreitung des Borkenkäfers).

Informieren Sie sich zum Thema «Mottfeuer» :

Mehr zum Thema


Weitere Informationen

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 57 80
Fax 031 633 57 98
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/luft/luftreinhaltung/heizen_verbrennen/mottfeuer