Mottfeuer

Mottfeuer sind verboten.
Die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes verbietet grundsätzlich die Mottfeuer, da diese der Umwelt und den Menschen schaden. Feuer «motten», wenn das Holz zu nass ist, um richtig zu brennen. Bei dieser so genannten «unvollständigen Verbrennung» werden grosse Mengen an Schadstoffen wie Russ, Rauchpartikel, Kohlenmonoxid und anderen Gasen freigesetzt. Diese Stoffe wirken lungenschädigend oder sind zum Teil krebserregend.
Auch das Feuern im Wald ist grundsätzlich verboten. Zum Wohl der Luft, der Fruchtbarkeit des Waldbodens und der Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Grill- und Lagerfeuer an geeigneten Orten sind im Wald aber weiterhin erlaubt, wenn dazu trockenes Holz verwendet wird. Aus Sicherheitsgründen müssen diese Feuer ständig beaufsichtigt und beim Verlassen gelöscht werden.
Mit der schriftlichen Zustimmung durch den zuständigen Forstdienst darf Schlagabraum ausnahmsweise im Wald verbrannt werden. Beispielsweise, wenn der Schlagabraum von Forstschädlingen oder Krankheiten befallen ist, die eine Gefahr für den Wald dastellen (z.B. Ausbreitung des Borkenkäfers).
Informieren Sie sich zum Thema «Mottfeuer» :
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Mottfeuer schaden der Umwelt
Mottfeuer schaden der Umwelt ( Datei herunterladen) (PDF, 240 KB, 2 Seiten)Feuern im Wald ist verboten.
Feuern im Wald ist verboten. ( Datei herunterladen) (PDF, 263 KB, 2 Seiten)
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