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Baustellen

Ein Bagger hebt eine Baugrube aus

Baustellen sind Quellen von Schadstoffen wie Feinstaub und Dieselruss, welche die Luft stark verschmutzen. Dazu kommen oft noch gasförmige Schadstoffe aus bauche-mischen Produkten oder solchen, die bei Belags-, Abdichtungs- und Markierungs-arbeiten entweichen. Besonders proble-matisch sind Russpartikel aus Diesel-motoren von Baumaschinen. Sie gefährden die Gesundheit der Bauarbeiter und der Bevölkerung in der Baustellenumgebung.

Der Bund sieht in seinen «Richtlinien Luftreinhaltung auf Baustellen» vorsorgliche Massnahmen vor, die Mensch und Umwelt vor den Emissionen der Baustellen schützen sollen.

Das beco zur Baurichtlinie des Bundes

Die Richtlinie «Luftreinhaltung auf Baustellen» des Bundes (BauRLL) dient der vorsorglichen Reduktion der Luftbelastung, sie soll namentlich Mensch und Umwelt vor Emissionen der Baustellen schützen. Die BauRLL enthält verschiedene Massnahmen.

Für eine gute emissionsarme Baustellenpraxis sind bei allen Bauvorhaben die Basisanforderungen Massnahmestufe A) zu berücksichtigen. Bei grossen Baustellen (ca. 2 bis 5 % aller Bauvorhaben), die erhebliche Emissionen verursachen (Massnahmestufe B), legt das beco Immissionsschutz die Massnahmen im Einzelfall fest.

Die BauRLL konkretisiert die allgemein gehaltene Vorschrift in Ziffer 88 Anhang 2 der Luftreinhalteverordnung (LRV). Sie richtet sich an die Behörden und gibt ihnen ein Instrument für den einheitlichen, gleichmässigen und sachrichtigen Vollzug des Umweltschutzgesetzes. Damit die BauRLL auch für die Bauherrschaft verbindlich ist, muss ihre Anwendbarkeit in der Baubewilligung verfügt werden. Die Bauherrschaft ist für die Umsetzung der Auflagen verantwortlich. Die Aufgaben der Gemeinde und der Baubewilligungsbehörde können dem Baugesuchs-Formulars BauRLL «Lufthygienisch relevante Baustellen (B-Baustellen)» entnommen werden.

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Immissionsschutz
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