Luftreinhaltung
Luftreinhaltung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Der Kanton setzt die Bestimmungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) um. Dabei ist er auf die Mithilfe der Gemeinden angewiesen. Einen Teil seiner Aufgaben hat der Kanton im «Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2000/2015» festgehalten.
Die Handlungsfelder aus dem Massnahmenplan finden Sie in unseren Themen:
•Heizen & Verbrennen (im Massnahmenplan Feuerungen)
•Verkehr & Mobilität (im Massnahmenplan Personenverkehr und Schwerverkehr)
•Fahrzeuge, Maschinen & Geräte im Offroad-Sektor (im Massnahmenplan Offroad-Fahrzeuge und -Geräte)
Hinweis
Wir alle können zu sauberer Luft beitragen
Unser Verhalten beeinflusst den Ausstoss von Schadstoffen. Was Sie im Alltag für saubere Luft tun können, erfahren Sie bei den
Die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes umschreibt das Ziel mit «Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen zu schützen». Seit 1985 konnten die Emissionen, das heisst der Ausstoss von Schadstoffen, erheblich reduziert werden. Beispielsweise haben die Emissionen von Schwefeldioxid (SO2) seit 1980 um 80 Prozent abgenommen.
Trotz vieler Erfolge ist die Luft aber immer noch in einem Mass belastet, das der Gesundheit und der Umwelt schadet. Konsequentes Umsetzen der Massnahmen, technischer Fortschritt und umweltfreundliches Verhalten der Bürgerinnen und Bürger helfen mit, den Ausstoss von Schadstoffen weiter zu senken.

Ein ungetrübter Blick auf die Alpen – dank sauberer Luft
Weitere Informationen
Kontakt
beco Berner Wirtschaft
Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Tel. 031 633 57 80
Fax 031 633 57 98
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular