Lärm
Das beco ist für Fragen zu Lärm aus Industrie und Gewerbe zuständig. Unsere Fachleute beurteilen bei Baugesuchen und Projekten, ob diese den Vorschriften entsprechen und ob sie umweltverträglich sind. Wir beraten Bewilligungsbehörden und die Baupolizei bei Konflikten und in schwierigen Fällen.
Das beco beurteilt Lärm aus Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft, beispielsweise von:
- Produktions- und Prozessanlagen bei Industrie- und Gewerbebetrieb
- Güterumschlag, Arealverkehr
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
- Kühlaggregaten, Kompressoren und (Wärme-)Pumpen
- Kaminen und Notstromaggregaten
- Entsorgungs- und Förderanlagen
- Luft- und Standseilbahnen, Skiliften und Motorsportanlagen
- Baustellen (von Industrie- und Gewerbeanlagen)
- Erschütterungen, wenn sie von einem Industrie-/Gewerbebetrieb ausgehen.
Hinweis
Beim Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) finden Sie eine
Übersicht zum Thema Lärm.

Steine brechen erzeugt Lärm
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Checkliste Industrie- und Gewerbelärm
•Checkliste Industrie- und Gewerbelärm (Datei herunterladen) (PDF, 2.9 MB, 31 Seiten) -
Einzelanlagen; Vorsorgewerte zur Schallpegelbegrenzung
•Einzelanlagen; Vorsorgewerte zur Schallpegelbegrenzung (Datei herunterladen) (PDF, 47 KB, 2 Seiten) -
Lärmschutz bei Windkraftanlagen WKA – Beurteilung nach Lärmschutz-Verordnung LSV
•Lärmschutz bei Windkraftanlagen WKA – Beurteilung nach Lärmschutz-Verordnung LSV (Datei herunterladen) (PDF, 22 KB, 2 Seiten) -
Baulärm-Richtlinie des BAFU
Link öffnet in einem neuen Fenster.•Baulärm-Richtlinie des BAFU (Link)
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Immissionsschutz
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