Wiederherstellung nach Elementarschäden
Der Kanton unterstützt Landwirte, deren Meliorationsanlagen durch Elementar-Ereignisse wie Unwetter ganz oder teilweise zerstört wurden. Er leistet einen finanziellen Beitrag an das Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes, falls das Beheben des Schadens den laufenden Unterhalt deutlich übersteigt.
Beitragsgesuche sind an die Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) zu richten. Beizulegen sind ein Kurzbeschrieb mit
- Ausgangzustand
- Schadenereignis und -beschrieb
- erforderliche Massnahme
- Kostenschätzung
- Planbeilage mit eingetragenem Schadenort
(Landkarten-Ausschnitt 1:25'000 oder Übersichtsplan 1:5'000)
Schäden an Kulturland und privaten Bewirtschaftungswegen sind in der Regel über den •Elementarschädenfonds abzuwickeln.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Tiefbau (ASP)
Schwand
3110 Münsingen
Tel. 031 720 33 50
Fax 031 720 33 51
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