Entwässerung
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gehörten das Fruchtbarmachen und Entsumpfen zu den wichtigsten Meliorationsmassnahmen in der Schweiz. Nach den 1950er-Jahren konzentrierte sich der Kanton Bern auf das Entwässern von Kulturland.
Heute werden keine neuen Flächen mehr entwässert – dies im Sinne der neuen Agrarpolitik und um die verbliebenen Feuchtgebiete zu bewahren (Schutzstatus). Kanton und Bund fördern heute ausschliesslich das Erneuern und Wiederherstellen der alten Drainagen mit den Zielen
- Fruchtfolgeflächen des Mittellandes und des Hügelgebietes zu erhalten
- Raufutterbasis im Berggebiet zu erhalten
Bei Rekonstruktionen von Drainagen sind zwingend ökologische Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen zu treffen. Dabei wird regelmässig geprüft, ob eingedolte Fliessgewässer zu •renaturieren sind.
Nicht mehr rekonstruiert werden alte Drainagen in extensiven landwirtschaftlichen Nutzflächen und im Weidegebiet.
Beitragsgesuche sind an die Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) zu richten. Beizulegen sind ein Kurzbeschrieb
- des heutigen Zustandes
- der vorgesehenen Massnahme und
- eine Planbeilage mit Eintrag der vorgesehenen Massnahme
(Landkarten-Ausschnitt 1:25'000 oder Übersichtsplan 1:5'000)
Tipps und Tricks gibt das Merkblatt •"Unterhalt von Entwässerungsanlagen" (PDF, 321 KB, 35 Seiten).
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LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Tiefbau (ASP)
Schwand
3110 Münsingen
Tel. 031 720 33 50
Fax 031 720 33 51
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