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Güterzusammenlegung/Gesamtmeliorationen

In früheren Zeiten wurde der landwirtschaftliche Boden im Erbfall oft unter zahlreichen Geschwistern aufgeteilt. Durch gezielte Güterzusammenlegung (Gesamtmelioration) werden kleine Parzellen wieder zu grösseren Einheiten gebündelt. Unter den Begriff Güterzusammenlegung fallen alle baulichen, bodenrechtlichen und ökologischen Massnahmen, welche die  landwirtschaftlichen Infrastrukturen innerhalb eines Beizugsgebietes (Perimeter) umfassend verbessern. Gesamtmeliorationen berücksichtigen die Interessen der Landwirtschaft, der Raumplanung sowie des Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes.

Mit Gesamtmeliorationen will der Kanton

  • die Bewirtschaftung erleichtern
  • Land bereitstellen für öffentliche Werke wie Bahnen, Strassen, Rückhaltebecken, Überflutungsgebiete, Infrastrukturanlagen der Gemeinden, Naturschutz usw.
  • kommunale Nutzungs- und Richtpläne umsetzen
  • die Fruchtfolgeflächen sichern und die Bodenfruchtbarkeit erhalten
  • die Landschaft oder einzelne Landschaftselemente ökologisch und ästhetisch aufwerten

In einer Gesamtmelioration werden verschiedene Massnahmen gleichzeitig umgesetzt:

  • das Grundeigentum neu ordnen (Arrondierung / Güterzusammenlegung / Landumlegung)
  • Dienstbarkeiten, Vor- und Anmerkungen bereinigen
  • die verschiedenen Nutzungsarten entflechten
  • Land für die gemeinschaftlichen Infrastrukturanlagen erwerben
  • ein Flurwegnetz bauen
  • den Wasserhaushalt in den prioritären Landwirtschaftsflächen regeln
  • Fliessgewässer renaturieren und revitalisieren sowie bestehende Entwässerungsanlagen rekonstruieren
  • Vernetzungsprojekte gemäss Ökoqualitätsverordnung realisieren
  • Land für die ökologischen Ersatzmassnahmen und den ökologischen Ausgleich bereitstellen
  • die vermessungstechnischen Arbeiten der Güterzusammenlegung in Kombination mit der amtlichen Vermessung vornehmen

Güterzusammenlegungen zwecks Landerwerbs für öffentliche Werke oder Projekte über Teilflächen einer Gemeinde werden häufig auch als "Landumlegung" bezeichnet.

Die Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP)  beabtwortet Ihre Fragen über das Vorgehen bei geplanten Güterzusammenlegungen und zu den Beitragsmöglichkeiten – auch für die Planung solcher Vorhaben.

Weitere Informationen finden Sie unter:

  • rechtliche Grundlagen
  • Formulare & Merkblätter
  • Publikationen

 


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Tiefbau (ASP)
Schwand
3110 Münsingen

Tel. 031 720 33 50
Fax 031 720 33 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/landwirtschaft/landwirtschaft/tiefbau/gueterzusammenlegung