Bodenverbesserungen im ländlichen Tiefbau

Ein Beispiel für landwirtschaftliche Erschliessung: die Brücke über den Hornegg-Graben.
Unter "Tiefbau" werden Bodenverbesserungen zusammengefasst, das sind Werke und Anlagen im Bereich des ländlichen Tiefbaus sowie die Neuordnung des Grundeigentums und der Pachtverhältnisse (Landmanagement). Dazu gehören:
- bauliche Massnahmen wie •Güterwegebau und Seilbahnen, •Wasserversorgung, •Elektrizitätsversorgung, •Wiederherstellungs- und Sicherungsarbeiten nach Unwetterereignissen und •periodische Wiederinstandstellung der Infrastrukturanlagen (PWI)
- bodenrechtliche Massnahmen (•Landmanagement) wie die Güterzusammenlegung, die Landumlegung und die Arrondierung des Pachtlandes im Interesse der Landwirtschaft, der grossen öffentlichen Werke (Strassenbau, Bahnbau, Wasserbau) und der Raumplanung
- ökologische Massnahmen wie die •Renaturierung von Gewässern und die Realisierung von Vernetzungsprojekten (ökologische Ersatz- und/oder Ausgleichsmassnahmen), das •Aufwerten degradierter Böden durch wertvolles Aushubmaterial von Baustellen
- planerische Massnahmen wie •Landwirtschaftliche Planungen, um die Anliegen der Landwirtschaft bei Grossprojekten einzubringen
Der Kanton fördert und unterstützt Bodenverbesserungen mit dem Ziel,
- die Kosten für den Unterhalt der ländlichen Infrastrukturanlagen zu reduzieren
- die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu erleichtern
- die Ertragsfähigkeit des Bodens zu erhalten
- den Boden vor Verwüstung durch Naturereignisse zu schützen
- den ökologischen Wert der Umwelt zu erhöhen
- die wirtschaftliche Nutzung des Pachtlandes zu erleichtern
- die dezentrale Besiedlung aufrechtzuerhalten
Träger/innen sind öffentlich-rechtliche Genossenschaften, Gemeinden und Teilgebilde von Gemeinden (Bäuerten), einfache Gesellschaften oder einzelne Grundeigentümer/innen.
Das Bodenverbesserungsverfahren bei gemeinschaftlichen Unternehmen ist im •Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) und der dazugehörenden Verordnung geregelt.
Bodenverbesserungen müssen die Anliegen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes angemessen berücksichtigen.
Beitragsgesuche vor Baubeginn einreichen
Bodenverbesserungen können durch Bund und Kanton finanziell unterstützt werden. Beitragsgesuche sind schriftlich einzureichen. Dazu gehört eine kurze Beschreibung samt Begründung der gewünschten Massnahme sowie ein Kartenausschnitt, der Auskunft gibt über die Lage des Vorhabens.
An bereits begonnene oder schon ausgeführte Massnahmen werden keine Beiträge ausgerichtet.
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Strategie Strukturverbesserungen 2014 (PDF, 1.4 MB, 11 Seiten)Allgemeine Subventionsbedingungen für Bodenverbesserungen (PDF, 83 KB, 2 Seiten)
Weitere Informationen finden Sie unter:
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LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Tiefbau (ASP)
Schwand
3110 Münsingen
Tel. 031 720 33 50
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