Nutzviehabsatz
Ausstellungen und Märkte geben Einblick in die regionalen Zuchterfolge – Märkte erlauben den Landwirten, für die Weiterzucht geeignete Tiere zu kaufen.
Der Kanton gewährt Beiträge gestützt auf die kantonale •Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) an:
- Zucht- und Nutzvieh-Ausstellungen von regionaler oder überregionaler Bedeutung
Gesuche sind 30 Tage vor dem Anlass mit einem Budget der Aufwendungen bei der Fachstelle Qualitäts- und Absatzförderung einzureichen. Je nach Bedeutung des Anlasses können Beiträge von bis zu 1/3 der anrechenbaren Aufwendungen gesprochen werden. - Zucht- und Nutzviehmärkte (Auktionen)
Die Trägerschaft von Zucht- und Nutzvieh-Auktionen wird mit einem Pauschalbetrag pro aufgeführtem Tier unterstützt. - Viehschauen
Gesuche sind anfangs Jahr durch bernische Zuchtorganisationen bei der Fachstelle Qualitäts- und Absatzförderung einzureichen. Die Beitragszahlung erfolgt in der Regel auf Grund der Tierzahlen des Vorjahres. - Ausbildungsbeiträge Pferde
Eigentümer junger Schweizer Pferde, die den Feldtest abgelegt haben, erhalten einen Ausbildungsbeitrag ausbezahlt.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Qualitäts- und Absatzförderung (ASP)
Schwand
3110 Münsingen
Tel. 031 720 33 50
Fax 031 720 33 51
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