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Nutzviehabsatz

Ausstellungen und Märkte geben Einblick in die regionalen Zuchterfolge – Märkte erlauben den Landwirten, für die Weiterzucht geeignete Tiere zu kaufen.

Der Kanton gewährt Beiträge gestützt auf die kantonale Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) an:

  • Zucht- und Nutzvieh-Ausstellungen von regionaler oder überregionaler Bedeutung
    Gesuche sind 30 Tage vor dem Anlass mit einem Budget der Aufwendungen bei der Fachstelle Qualitäts- und Absatzförderung einzureichen. Je nach Bedeutung des Anlasses können Beiträge von bis zu 1/3 der anrechenbaren Aufwendungen gesprochen werden.
  • Zucht- und Nutzviehmärkte (Auktionen)
    Die Trägerschaft von Zucht- und Nutzvieh-Auktionen wird mit einem Pauschalbetrag pro aufgeführtem Tier unterstützt.
  • Viehschauen
    Gesuche sind anfangs Jahr durch bernische Zuchtorganisationen bei der Fachstelle Qualitäts- und Absatzförderung einzureichen. Die Beitragszahlung erfolgt in der Regel auf Grund der Tierzahlen des Vorjahres.
  • Ausbildungsbeiträge Pferde
    Eigentümer junger Schweizer Pferde, die den Feldtest abgelegt haben, erhalten einen Ausbildungsbeitrag ausbezahlt.

Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Qualitäts- und Absatzförderung (ASP)
Schwand
3110 Münsingen

Tel. 031 720 33 50
Fax 031 720 33 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/landwirtschaft/landwirtschaft/qualitaets-_absatzfoerderung/nutzviehabsatz