Sonderbewilligungen für Pflanzenschutzmittel-Einsatz im ÖLN
Der Einsatz gewisser •Pflanzenschutzmittel ist im •Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) nicht erlaubt, da es umweltschonendere Methoden zur Behebung des Problems gibt. Andere Einsätze sind zwar für die Umwelt heikel, können aber in bestimmten Fällen trotzdem die optimale Lösung darstellen (z.B. Abspritzen und Neuansaat einer stark verunkrauteten Wiese in Hanglage). In solchen Fällen kann die Pflanzenschutzfachstelle eine Sonderbewilligung ausstellen. Diese werden nach den jeweils geltenden Weisungen (•Sonderbewilligungen Pflanzenschutz, Bestimmungen für 2013 (PDF, 85 KB, 4 Seiten)), herausgegeben von der Konferenz der kantonalen Pflanzenschutzdienste, erteilt.
Sonderbewilligungen
- werden in Form von Einzelbewilligungen oder in epidemischen Fällen als Bewilligungen für räumlich begrenzte Gebiete bewilligt
- werden schriftlich ausgestellt
- sind zeitlich befristet
- beinhalten die Angaben zur Anlage unbehandelter Kontrollfenster
Einzelbewilligungen sind grundsätzlich mit einer Beratung der zuständigen Fachstelle verbunden. Für die Erteilung einer Sonderbewilligung werden die Schadschwellen berücksichtigt. Die Sonderbewilligungen müssen vor einer Behandlung bei einer berechtigten Person beantragt werden (•Liste von Personen, die im Kanton Bern berechtigt sind, Sonderbewilligungen zu erteilen für 2013 (PDF, 44 KB, 1 Seite)).
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•Wann ist eine Sonderbewilligung notwendig? (PDF, 85 KB, 4 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Pflanzenschutz (ASP)
Rütti
3052 Zollikofen
Tel. 031 910 53 30
Fax 031 910 53 49
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