Feldspritze und Frischwassertank
Bei Regen oder auf durchnässtem Boden sowie bei starkem Wind dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
Vorsicht mit Pflanzenschutzmitteln: Sicherheitsabstände einhalten,
Spritze auf dem Feld reinigen, Reste dem Hersteller zurückgeben
In der Nähe von Hecken und Feldgehölzen muss ein Sicherheitsabstand von drei Metern, in der Nähe von Gewässern ein solcher von 6 m eingehalten werden. Die Brühreste dürfen die Landwirte in keinem Fall ins Abwasser einleiten. Die leeren Spritzen müssen noch auf dem Feld mit Frischwasser gereinigt werden. Dazu müssen die Feldspritzen mit einem Spühlwasserbehälter ausgerüstet sein. Reste nicht verwendeter Spritzmittel müssen dem Hersteller oder Verkäufer zurückgegeben werden.
Spülwassertank obligatorisch
Seit dem 1. Januar 2007 dürfen nur noch Geräte mit Spülwassertank eingesetzt werden. Wie soll man die älteren Feldspritzen nachrüsten und wie ist eine Nachrüstung relativ kostengünstig und einfach zu tätigen?
Kostengünstige Lösungen
Für Spritzen in Gebrauch kann die Spüleinrichtung durchaus eine einfache und günstige Nachrüstung sein, welche die Anforderungen für das Reinigen auf dem Felde erfüllt, d.h. ein Wasserbehälter mit einer direkten Zuleitung in den Tank genügt. Der Bernische Verband für Landtechnik hat diesbezüglich eine kostengünstige Nachrüstung erarbeitet - sie beinhaltet:
- Materialkosten von ca. Fr. 200.– (1 Wasserbehälter, 1 Wasserschlauch, 1 Kugelhahn, 2 Fassbriden, Klebeband und 4 Vierkantrohre)
- Arbeitskosten von Fr. 200.– (2,5 Stunden à Fr. 80.–)
Dies ergibt eine Lösung unter Fr. 500.– , welche die Anforderungen der Richtlinien erfüllt. Eine teurere Installation (ca. Fr. 1'500.– bis Fr. 2'000.–), die das Spülen von Pumpe, Filter, Leitungen und Düsen erlaubt, ohne dass Spülwasser in den Brühebehälter gelangt, ist machbar, wird aber nicht verlangt.
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Spritz- und Sprühgeräte für den Pflanzenschutz (PDF, 275 KB, 1 Seite)Richtlinien für den Umgang mit Pflanzenbehandlungsmitteln und -geräten in der Landwirtschaft (PDF, 42 KB, 2 Seiten)
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LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Pflanzenschutz (ASP)
Rütti
3052 Zollikofen
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