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Feuerbrand: nicht berühren, Fundort der Gemeinde melden

Mit Feuerbrand befallener Birnbaum. Deutlich sichtbar ist die braunrote Blattverfärbung.

Von Feuerbrand befallene Bäume weisen bogenförmig abgebogene Triebspitzen und braunrote Blattverfärbungen auf.

Der Feuerbrand ist eine hoch ansteckende und äusserst gefährliche Bakterienkrankheit, die Kernobstbäume (Apfel, Birne, Quitte) und verschiedene Zier- und Wildpflanzen befällt.

Der Befall durch Feuerbrand muss der betreffenden Gemeinde gemeldet werden.

Merkblätter mit Symptombildern

Vorbeugende Massnahmen: Desinfektion und Kontrolle

  • bei Obstbaumschnitt die Werkzeuge nach jeder Pflanze desinfizieren
  • anfällige Pflanzen vom Zeitpunkt des Ergrünens bis zur Herbstverfärbung regelmässig kontrollieren

Vorbeugen mit Streptomycin

Das Antibiotikum Streptomycini ist in Erwerbsobstanlagen auch für die Saison 2012 zur Prävention einer Feuerbrandinfektion während der Blüte zugelassen. Im Kanton Bern haben 2011 10 Obstproduzenten eine Berechtigung erhalten – davon hat 1 Produzent Streptomycin tatsächlich eingesetzt. Dies entspricht gut 8 Hektaren; insgesamt wurden rund 4,8 Kilogramm Produkt eingesetzt. Im Honig fand man im Kanton Bern keine Rückstände.

Allgemeinverfügung Streptomycin des BLW (PDF, 31 KB, 6 Seiten)

Antrag für Berechtigungsschein (PDF, 82 KB, 2 Seiten)

Jeden Verdachtsfall der Gemeinde melden – Pflanze nicht berühren!  

  • verdächtige Pflanzen nicht berühren – es besteht Verschleppungsgefahr der Krankheit
  • Verdachtsfall der betroffenen Gemeinde melden – sie ergreift die nötigen Massnahmen und beantwortet Fragen

Zur Zeit wenig neue Fälle im Kanton Bern

Feuerbrand Karte Kanton Bern, Gemeinden mit Befall bis 2011 (PDF, 1.1 MB, 1 Seite)

Aktuelle Befallsituation Schweiz

Feuerbrand: Website des Bundes

Bekämpfungsstrategie

Visuelle Kontrollen und Beratungen werden im ganzen Kanton durchgeführt. Schutzobjekte mit ihrer Umgebung im Umkreis von 500–4'000 Metern werden bevorzugt behandelt. Schutzobjekte sind Erwerbsobstanlagen, Baumschulen und besonders wertvolle Hochstammkernobstgärten, in welchen Sanierungsmassnahmen rigoroser als im übrigen Teil des Kantons durchgeführt werden und deren Kosten vom Kanton anerkannt werden.

Karte der Schutzobjekte und dazugehörige Schutzperimeter

Für hochanfällige Pflanzen gilt ein Pflanzverbot (PDF, 17 KB, 1 Seite)

Mehr zum Thema


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Pflanzenschutz (ASP)
Rütti
3052 Zollikofen

Tel. 031 910 53 30
Fax 031 910 53 49
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


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