Edelkastaniengallwespe: Schäden erkennen und melden

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Gallen der Edelkastaniengallwespe, im Frühling sichtbar
Die Edelkastaniengallwespe (Dryocosmus kuriphilus) gilt als einer der gefährlichsten Schädlinge am Kastanienbaum. Dem aus China kommenden Insekt dienen ausschliessliche Edelkastanien (Castanea sp.) als Wirtspflanzen. Ein Befall kann das Baumwachstum sowie die Trieb- und Fruchtbildung stark hemmen und Ertragsausfälle von bis zu 70% verursachen. Die Edelkastaniengallwespe wird in der Liste der besonders schädlichen Organismen in allen Ländern Europas und des Mittelmeerraumes geführt (Quarantäneorganismus). Die Verbreitung erfolgt durch Transport von befallenen Baumschulpflanzen und Pfropfreisern oder durch den Flug der Weibchen.
Kleiner Hautflügler aus China
Die Edelkastaniengallwespe ist ein diskreter Schädling. Er reist unbemerkt auf verseuchtem Material und wurde in Europa 2002 zum ersten Mal im Piemont (Italien) entdeckt. Verbreitet hat er sich vor allem dort, wo Kastanien produziert werden.
Gallwespen schlüpfen im Sommer und legen ihre Eier in Zweig- und Blütenknospen von Kastanienbäumen ab. Nach etwa einem Monat schlüpfen die Larven und überwintern - von aussen unbemerkt - in den Knospen. Im Frühling beginnt die Entwicklung der Larven, und es kommt zur Bildung der auffälligen Gallen; der Befall wird ersichtlich.
Bekämpfungsmöglichkeiten
Mechanische und chemische Massnahmen können eine Ausbreitung nicht verhindern. Die Wespenlarven sind im Innern der Gallen gut vor Insektiziden geschützt. Die einzige Bekämpfungsmöglichkeit besteht zurzeit darin, die Verbreitung der Gallwespe durch den Schnitt und die Zerstörung der Triebe, auf welchen sich Gallen gebildet haben, zu bremsen (Material verbrennen oder in einem verschlossenen Sack der Kehrichtabfuhr mitgeben!). Dies muss unbedingt vor dem Ausschlüpfen der erwachsenen Gallwespen erfolgen.
Meldung zwingend
Die Gallwespe ist gemäss Pflanzenschutzverordnung ein besonders gefährlicher Schadorganismus und zählt zu den Quarantäneorganismen, welcher der obligatorischen Bekämpfung untersteht. Das Vorkommen von Gallen oder von verdächtigen Symptomen muss zwingend dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden (Meldepflicht!).
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Allgemeinverfügung vom 14. November 2011 (PDF, 10 KB, 1 Seite)Karte Sperrzone (PDF, 2.3 MB, 1 Seite)Liste der Gemeinden in der Sperrzone (PDF, 14 KB, 1 Seite)
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