Meldepflichtige Schadorganismen: Melden Sie jeden Fund
Schädlinge, Krankheiten oder Pflanzen, die in der Schweiz bisher nicht oder nur lokal vorkommen und bei starker Verbreitung ein grosses Schadenspotential aufweisen, sollen frühzeitig erkannt und bekämpft werden. Für diese gefährlichen Schadorganismen besteht deshalb eine Meldepflicht (Artikel 24 der •eidgenössischen Pflanzenschutzverordnung).
Die kantonale Pflanzenschutzfachstelle hat den Auftrag
- durch Gebietsüberwachung das Auftreten wie auch die Verbreitung besonders gefährlicher Schaderreger zu erkennen und zu verhindern
- Erkennungsmerkmale der Schadorganismen durch Kurse und Informationen bekannt machen
Im Kanton Bern stehen zurzeit 6 Schadorganismen im Zentrum:
- •Feuerbrand:
Bedrohung für Obstbäume - •Edelkastaniengallwespe:
gefährlicher Schädling am Kastanienbaum - •Ambrosia:
starke Allergien beim Menschen durch die Pollen - •Sharka:
grosse Schäden an Steinobst-Bäumen - •Kartoffelzystennematoden:
grosse Schäden an Kartoffelkulturen - •Maiswurzelbohrer:
grosse Schäden am Mais
Je nach Verbreitungsgrad des Schadorganismus werden unterschiedlich restriktive Massnahmen angeordnet.
Weitere Informationen
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LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Pflanzenschutz (ASP)
Rütti
3052 Zollikofen
Tel. 031 910 53 30
Fax 031 910 53 49
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