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Meldepflichtige Schadorganismen: Melden Sie jeden Fund

Schädlinge, Krankheiten oder Pflanzen, die in der Schweiz bisher nicht oder nur lokal vorkommen und bei starker Verbreitung ein grosses Schadenspotential aufweisen, sollen frühzeitig erkannt und bekämpft werden. Für diese gefährlichen Schadorganismen besteht deshalb eine Meldepflicht (Artikel 24 der eidgenössischen Pflanzenschutzverordnung).

Die kantonale Pflanzenschutzfachstelle hat den Auftrag

  • durch Gebietsüberwachung das Auftreten wie auch die Verbreitung besonders gefährlicher Schaderreger zu erkennen und zu verhindern
  • Erkennungsmerkmale der Schadorganismen durch Kurse und Informationen bekannt machen

Im Kanton Bern stehen zurzeit 6 Schadorganismen im Zentrum:

Je nach Verbreitungsgrad des Schadorganismus werden unterschiedlich restriktive Massnahmen angeordnet.


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Pflanzenschutz (ASP)
Rütti
3052 Zollikofen

Tel. 031 910 53 30
Fax 031 910 53 49
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/landwirtschaft/landwirtschaft/pflanzenschutz/meldepflichtige_schadorganismen