Starthilfe für Jungbauern und Jungbäuerinnen
Jungbauern und -bäuerinnen können bei Übernahme eines Betriebs Starthilfe beim Kanton beantragen. Ausgerichtet wird ein zinsloses, rückzahlbares Starthilfedarlehen für den Inventarkauf, den Erwerb von Liegenschaften, die Schuldenablösung, bauliche Investitionen und Ähnliches.
Die Starthilfe-Darlehen werden nach den •Standardarbeitskräften (SAK) (Excel, 27 KB) bemessen.
Wichtigste Voraussetzungen für Starthilfen
- Arbeitskraftbedarf von mindestens 1,25 Standardarbeitskräften (SAK)
- •landwirtschaftlicher Fähigkeitsausweis (oder gleichwertige Ausbildung)
- Einreichen der vollständigen Gesuchsunterlagen vor dem 35. Geburtstag des Gesuchsstellers
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Hochbau & Kredite (HB)
Schwand
3110 Münsingen
Tel. 031 720 33 50
Fax 031 720 33 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular