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Betriebshilfe

Der Kanton richtet zinslose, rückzahlbare Betriebshilfe-Darlehen an Landwirte aus, damit diese:

  • eine unverschuldete finanzielle Bedrängnis beheben können
  • verzinsliche Schulden ablösen können (Umfinanzierung)
  • ihren Betrieb aufgeben und ein neues Einkommen finden können

Ablösung verzinslicher Schulden

Die Umschuldung ist ein Fitnessprogramm für Betriebe, die bereits eine gute Grundkondition aufweisen: Die Zinsbelastung fällt weg, hinzu kommt aber die Rückzahlung von jährlich 7–20 % je nach Laufzeit.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Nach grossen Investitionen ist eine Wartefrist von 3–5 Jahren notwendig.
  • Die verzinslichen Schulden dürfen vor der Umfinanzierung nicht höher als der 2,5-fache Ertragswert sein.
  • Das Arbeitsaufkommen des Betriebes muss mindestens 1,25 Standardarbeitskräfte (SAK) (Excel, 27 KB) betragen.
  • Die finanzielle Situation nach der Umfinanzierung muss tragbar sein.

Erleichterung der Betriebsaufgabe

Bestehende Investitionskredite, Betriebshilfedarlehen und rückerstattungspflichtige Beiträge können in ein neues Betriebshilfedarlehen umgewandelt werden, um die Betriebsaufgabe zu erleichtern. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass das frei werdende Land an nahegelegene und bestehende landwirtschaftliche Gewerbe verkauft oder für mindestens 12 Jahre verpachtet wird.

Umschulungshilfen für die Jahre 2004–2015

Umschulungen können mit nicht rückzahlbaren Beiträgen unterstützt werden, um die Betriebsaufgabe zu erleichtern. Dabei können Beiträge an Umschulungskosten und Lebenskosten gewährt werden.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Der Betrieb muss während mindestens 5 Jahren auf eigene Rechnung geführt worden sein.
  • Für die Bewirtschaftung wurden im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens 0,75 Standardarbeitskräfte (SAK) (Excel, 27 KB) beansprucht.
  • Das frei werdende Land muss an nahegelegene und bestehende landwirtschaftliche Gewerbe verkauft oder für mindestens 12 Jahre verpachtet werden.
  • Der Gesuchsteller beginnt die Umschulung vor seinem 52. Geburtstag.

Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Hochbau & Kredite (HB)
Schwand
3110 Münsingen

Tel. 031 720 33 50
Fax 031 720 33 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/landwirtschaft/landwirtschaft/hochbau_kredite/betriebshilfe