Kredite, Darlehen und Beiträge an Landwirtschaftsbetriebe

Öffentliche Investitionshilfen unterstützen die Aussiedlung von Betrieben aus engen Dorfkernen.
Die Landwirtschaft steht unter gewaltigem Druck: Der Strukturwandel zwingt Landwirtschafsbetriebe, sich permanent weiterzuentwickeln. Der Staat unterstützt und begleitet die Landwirte in diesem Prozess – insbesondere mittels Investitions- und Betriebshilfen und durch das Fördern von Gemeinschaftsprojekten.
Investitionskredite (rückzahlbar, meist zinslos):
- als •Starthilfedarlehen
- für Neu-, Umbau und Sanierung von landwirtschaftlichen •Wohngebäuden und •Ökonomiegebäuden (inkl. Alpgebäude)
- für Bauten zur •Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten (z.B. Käsereien)
- für •Bodenverbesserungsmassnahmen
- als Baukredite an Körperschaften im Berggebiet zur Vorfinanzierung von Beiträgen von Bund, Kanton und Gemeinden
- für forstwirtschaftliche Investitionen (auf Antrag des •Amtes für Wald KAWA)
Beiträge (nicht rückzahlbar)
- für Neu-, Umbau und Sanierung von •Ökonomie- und Alpgebäuden für Raufutter verzehrende Nutztiere
- für Umschulungen nach der Betriebsaufgabe (Aufgabe der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung)
•Betriebshilfedarlehen (rückzahlbar, zinslos):
- zur Ablösung verzinslicher Schulden
- zur Abwendung unverschuldeter finanzieller Bedrängnis
- zur Ablösung bestehender Investitionskredite und Betriebshilfedarlehen bei der Betriebsaufgabe
Die •Bernische Stiftung für Agrarkredit (BAK) ist administrativ mit der Fachstelle Hochbau zusammengelegt. Die Fachstelle Hochbau/BAK entscheidet über die entsprechenden Gesuche.
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Geschäftsbericht BAK 2011 (PDF, 386 KB, 26 Seiten)Geschäftsbericht BAK 2010 (PDF, 2.7 MB, 27 Seiten)Stiftungsgrundsätze BAK (PDF, 63 KB, 3 Seiten)
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LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Hochbau & Kredite (HB)
Schwand
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