Sömmerungserhebung: So gehen Sie vor
Sömmerungserhebung |
Die Eingabe ist ausschliesslich per Internet möglich. Sie erhalten die Zugangsdaten per Post zugestellt. |
Fragen zur Erhebung? |
Wenden Sie sich an die Erhebungsstelle Ihrer Gemeinde. |
Bewirtschafterwechsel |
Vor Beginn der Sömmerung benachrichtigt der Nachfolger / die Nachfolgerin die Abteilung Direktzahlungen, damit die Meldungen an die Tierverkehrsdatenbank korrekt erfolgen können. |
Tierbestände |
Für die Bestimmung der Tierkategorie ist der 25. Juli massgebend. Bei Betrieben, welche am 25. Juli keine Tiere halten, ist die Kategorienzugehörigkeit im Zeitpunkt der Bestossung zu berücksichtigen. |
gesetzliche Bestimmungen |
Grundsätzlich sind die Verordnungen des Bundes massgebend. Weitere Informationen finden Sie unter: www.gelan.ch |
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Direktzahlungen (ADZ)
Molkereistrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. 031 910 54 00
Fax 031 910 54 01
Kontakt per E-Mail
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