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Sömmerungserhebung: So gehen Sie vor

Sömmerungserhebung

Die Eingabe ist ausschliesslich per Internet möglich. Sie erhalten die Zugangsdaten per Post zugestellt.

Fragen zur Erhebung?

Wenden Sie sich an die Erhebungsstelle Ihrer Gemeinde.

Bewirtschafterwechsel

Vor Beginn der Sömmerung benachrichtigt der Nachfolger / die Nachfolgerin die Abteilung Direktzahlungen, damit die Meldungen an die Tierverkehrsdatenbank korrekt erfolgen können.

Tierbestände

Für die Bestimmung der Tierkategorie ist der 25. Juli massgebend. Bei Betrieben, welche am 25. Juli keine Tiere halten, ist die Kategorienzugehörigkeit im Zeitpunkt der Bestossung zu berücksichtigen.

gesetzliche Bestimmungen

Grundsätzlich sind die Verordnungen des Bundes massgebend. Weitere Informationen finden Sie unter: www.gelan.ch


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Direktzahlungen (ADZ)
Molkereistrasse 25
3052 Zollikofen

Tel. 031 910 54 00
Fax 031 910 54 01
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/landwirtschaft/landwirtschaft/direktzahlungen/oekologischer_leistungsnachweis/soemmerungserhebung