Herbsterhebung: So gehen Sie vor
Herbsterhebung / Anmeldung für das folgende Beitragsjahr | Die diesjährige Herbsterhebung ist abgeschlossen.
Die Eingabe ist ausschliesslich per Internet möglich. Das Login erfolgt über die Seite www.agate.ch Link öffnet in einem neuen Fenster.. |
Fragen zur Erhebung? |
Wenden Sie sich an die Erhebungsstelle Ihrer Gemeinde. |
neuer Bewirtschafter / neue Bewirtschafterin / Bewirtschafterwechsel |
Beachten Sie, dass Ihre Meldung eines Bewirtschafterwechsels ab 1. Januar des Folgejahres gültig wird. Der Nachfolger / die Nachfolgerin oder der Mitbewirtschafter / die Mitbewirtschafterin muss bei der Kantonalen Ausgleichskasse als selbstständigerwerbender Landwirt / selbsständigerwerbende Landwirtin angemeldet sein. Ergänzen Sie die Agrardatenerhebung mit einer Kopie der definitven Aufnahmebestätigung. Legen Sie der Herbsterhebung / Anmeldung für das nächste Beitragsjahr eine Kopie des Fähigkeitsausweises "Landwirt/in" oder eine Weiterbildungsbestätigung bei. |
gesetzliche Bestimmungen |
Grundsätzlich sind die Verordnungen des Bundes Link öffnet in einem neuen Fenster. massgebend. Weitere Informationen finden Sie unter: www.gelan.ch Link öffnet in einem neuen Fenster. |
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass ein allfälliges Gesuch zur Anerkennung eines Betriebes, einer Betriebsgemeinschaft oder einer Betriebszweiggemeinschaft für das Folgejahr, bis 31. Dezember eingereicht werden muss.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Direktzahlungen (ADZ)
Molkereistrasse 23
3052 Zollikofen