Direktzahlungen fördern die nachhaltige Landwirtschaft

Ökologische Ausgleichsflächen sind eine Bedingung für Direktzahlungen.
Die Direktzahlungen bilden ein zentrales Element der Agrarpolitik. Sie ermöglichen es, die Preispolitik ("Was kostet ein Kotelett?") zu trennen von der Einkommenspolitik ("Was verdienen Bauern und Bäuerinnen?"). Die Direktzahlungen gelten zudem jene Leistungen ab, die Landwirte der Gesellschaft erbringen (z.B. Erhalt einer intakten Landschaft).
Je nach Leistungen erhält der Landwirt •Direktzahlungen und Beiträge.
Voraussetzungen für alle Direktzahlungen (ausgenommen Sömmerungsbeiträge) sind, dass der Betrieb
- den •ökologischen Leistungsnachweis erbringt
(kontrolliert durch eine unabhängige, akkreditierte Kontrollorganisation) - als •Betrieb anerkannt ist
- an den •jährlichen Erhebungen teilnimmt
Hinweis
Aktuell: Alle Agrardatenerhebungen über Internet
Ab der Herbsterhebung 2011 (für das Beitragsjahr 2012) läuft die Erfassung der Agrardaten ausschliesslich über das Web.
Weitere Informationen sowie den Zugang für die Eingabe der Daten finden Sie unter: www.gelan.ch
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Direktzahlungen (ADZ)
Molkereistrasse 25
3052 Zollikofen
Tel. 031 910 54 00
Fax 031 910 54 01
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