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Bodenrecht, Pachtrecht und Raumplanung

Landwirtschaftliche Nutzfläche mit einem Weg.

Der Boden ist Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen.

Der Boden ist ein beschränktes Gut und die wichtigste Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft. Es gilt, dazu Sorge zu tragen. Die Kultur- und Naturlandschaften zu erhalten, ohne die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unnötig einzuschränken – dies ist das Ziel staatlicher Regelungen rund um den Umgang und die Nutzung des Bodens.

Das bäuerliche Bodenrecht enthält sonderrechtliche Bestimmungen über landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke mit dem Ziel, das bäuerliche Grundeigentum zu fördern und Familienbetriebe als Grundlage eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen, auf eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung ausgerichtete Landwirtschaft zu erhalten und deren Struktur zu verbessern.

Das landwirtschaftliche Pachtrecht regelt das Verhältnis zwischen dem Verpächter als Eigentümer und dem Pächter als Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks.

Ziel der Raumplanung ist, mit einer nachhaltigen Entwicklung des Landes den Boden haushälterisch zu nutzen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, wohnliche Siedlungen und die räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft zu schaffen und eine ausreichende Versorgungsbasis des Landes zu sichern.


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Boden- & Pachtrecht / Raumplanung (ASP)
Schwand 17
3110 Münsingen

Tel. 031 720 33 75
Fax 031 720 33 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

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