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Änderung der Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete
30. November 2017 Medienmitteilung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einer Änderung der Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete zugestimmt. Sie muss wegen neuen Vorgaben des Bundesamtes für Landwirtschaft bezüglich der Abrechnung der Biodiversitätsbeiträge angepasst werden. Diese sind ab 2018 getrennt von den Naturschutzbeiträgen abzurechnen. Die Höhe der Beiträge soll grundsätzlich über alle Zonen vereinheitlicht werden, im Sinn einer Pauschalentschädigung für die spezielle Bewirtschaftung der botanisch sensiblen Flächen. Im Sömmerungsgebiet, wo Entschädigungen über das Direktzahlungssystem verhältnismässig tief sind, sollen gemähte Flächen höher entschädigt werden.
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