Rechtliche Grundlagen
Die Volkswirtschaftsdirektion erfüllt Aufgaben in den Bereichen Wirtschaft, Wirtschaftsförderung, Arbeit und Arbeitslosigkeit, Land- und Waldwirtschaft, Naturschutz, Tierschutz und Veterinärwesen, Jagd und Fischerei, Tourismus und Regionalpolitik sowie Umweltschutz, Luftreinhaltung und Renaturierung.
Diese Aufgaben sind der Volkswirtschaftsdirektion durch die folgenden, organisationsrechtlichen Grundlagen zugewiesen:
- •Gesetz vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG; BSG 152.01
- •Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Volkswirtschaftsdirektion (Organisationsverordnung VOL; OrV VOL; BSG 152.221.111)
- •Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Volkswirtschaftsdirektion (DelDV VOL; BSG 152.221.111.2)
Die rechtlichen Grundlagen für die einzelnen Aufgabengebiete der Volkswirtschaftsdirektion finden Sie auf den Websites der Ämter: •beco, •LANAT und •KAWA.
Beschwerdeverfahren
Gegen Verfügungen und Einspracheverfügungen im Zuständigkeitsbereich der Volkswirtschaftsdirektion kann bei dieser nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz Verwaltungsbeschwerde geführt werden. Die Rechtsabteilung der Volkswirtschaftsdirektion leitet die Beschwerdeverfahren und bereitet die Entscheide der Direktion vor. Das Verfahren läuft in der Regel schriftlich ab. Bei Bedarf wird ein Augenschein oder eine Verhandlung durchgeführt. Falls nötig können auch Gutachten oder Fachberichte eingeholt werden.
Weitere Informationen
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Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern
Generalsekretariat
Münsterplatz 3a
3011 Bern
Tel. 031 633 48 44
Fax 031 633 48 52
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