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Stellenmeldepflicht

Mit der Stellenmeldepflicht soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden. Stellensuchende, die beim RAV registriert sind, werden über freie Stellen in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit informiert. Das RAV hat die Möglichkeit, den Arbeitgebern Dossiers passender Kandidatinnen und Kandidaten zu übermitteln.

Von der Meldepflicht ausgenommen sind Stellen,

  • die Sie mit einer Person besetzen, die bereits bei einem RAV angemeldet ist,
  • die Sie intern mit einer Person besetzen, die seit mindestens sechs Monate im Unternehmen arbeitet und die Stelle ohne Unterbruch antritt,
  • die auf maximal 14 Kalendertage befristet ist.

So erfüllen Sie die Stellenmeldepflicht

Schritt
1

Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit mindestens fünf Prozent Arbeitslosigkeit. Prüfen Sie im Online Check-up des Sekretariats für Wirtschaft SECO, ob Ihre offene Stelle darunterfällt.

Online Check-up

Schritt
2

Melden Sie offene Stellen über das Stellenportal Job-Room dem RAV.

Job-Room

Schritt
3

Innert drei Arbeitstagen nach Meldung erhalten Sie vom RAV passende Dossiers von Stellensuchenden oder die Meldung, dass keine passenden Stellensuchenden vermittelt werden können.

Schritt
4

Sie prüfen die Dossiers und teilen dem RAV mit, ob Sie ein Bewerbungsverfahren durchführen oder die offene Stelle besetzen konnten.

Weitere Informationen

  • Video zur Stellenmeldepflicht

  • Online Check-up – Prüfen Sie, ob Ihre offene Stelle meldepflichtig ist

  • Job-Room – Stellen melden

  • Stellenmeldepflicht

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