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Arbeitssuche im Ausland

Frau im Flughafenrestaurant

Frühestens vier Wochen nach Ihrer Anmeldung beim RAV dürfen Sie für die Stellensuche in einen EU- oder EFTA-Staat reisen. Sie erhalten weiterhin die Arbeitslosenentschädigung, wenn Sie sich in diesem Land bei der Arbeitsvermittlung melden und die Kontrollvorschriften erfüllen.

Bleibt Ihre Arbeitssuche ohne Erfolg, müssen Sie vor Ablauf der vereinbarten Frist in die Schweiz zurückkehren und sich beim RAV melden. Tun Sie das nicht, haben Sie keinen weiteren Anspruch auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung.

Europäische Arbeitsvermittlung EURES

EURES ist ein Netzwerk, dem die öffentlichen Schweizer Arbeitsämter angeschlossen sind. Es erleichtert die Arbeitssuche in den EU- und EFTA-Ländern. In EURES finden Sie die grundlegenden Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Ausland. Sie erfahren auch, welche beruflichen Fähigkeiten gefordert sind, welche Diplome anerkannt werden oder wie Sie diese erwerben können. Die EURES-Fachleute geben auch Auskunft über die Sozialversicherungen der Partnerländer.

Sobald Sie über einen Arbeitsvertrag oder eine Einstellungsbestätigung eines Arbeitgebers verfügen oder nachweisen können, dass Sie einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, können Sie eine Aufenthaltsbewilligung erlangen. Für Ihre Einreise benötigen Sie nur einen gültigen Reisepass oder eine gültige Identitätskarte.

Hinweis

Sie möchten in die Schweiz einreisen, um hier zu arbeiten? Sie finden Informationen auf der Plattform treffpunk-arbeit.ch.


Weitere Informationen

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Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Arbeitsvermittlung
Lagerhausweg 10
3018 Bern

Tel. 031 633 56 89
Fax 031 633 58 99
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/arbeit/arbeitsvermittlung/arbeitssuche_im_ausland