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Schlechtwetterentschädigung

Ein Mann stapft durch ein überflutetes Feld

Ein Mann stapft durch ein überflutetes Feld

Wenn das Wetter so schlecht ist, dass nicht gearbeitet werden kann, kann die Arbeitslosenversicherung einen solchen Arbeitsausfall entschädigen. Das hilft den Unternehmen, Entlassungen zu vermeiden. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass der Arbeitsausfall direkt auf das schlechte Wetter zurückzuführen ist und nicht mit anderen Massnahmen vermieden werden kann. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstes.

Folgende Branchen haben Anspruch

  • Hoch- und Tiefbau, Zimmerei-, Steinhauer- und Steinbruchgewerbe
  • Sand- und Kiesgewinnung
  • Geleise- und Freileitungsbau
  • Landschaftsgartenbau
  • Waldwirtschaft, Baumschulen und Torfabbau
  • Ausbeutung von Lehmgruben sowie Ziegelei
  • Berufsfischerei
  • Transportgewerbe (nur Baustellentransporte sowie Sand- und Kiestransporte)
  • Sägereien, Reb-, Pflanzen-, Obst- und Gemüsebaubetriebe

Hinweis

Landwirtschaft und Tourismus haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Schlechtwetterentschädigung.

Informationen zu wetterbedingten Kunden- und Arbeitsausfällen wegen Schneemangels finden Sie unter Kurzarbeit.

Wollen Sie eine Entschädigung wegen des schlechten Wetters geltend machen? Informationen und Gesuch finden Sie beim SECO:

Wie gehen Sie vor?

  Formular Einreichen
1. Melden Formular «Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall des Monats...»

Spätestens bis am 5. Tag des Folgemonats bei

beco Berner Wirtschaft
Rechtsdienst RAV
Lagerhausweg 10
3018 Bern

Telefon 031 633 58 86

2. Beantragen

Dem Antrag müssen Sie beifügen:

  • «Abrechnung über die wetterbedingten Arbeitsausfälle»
  • «Rapporte über die wetterbedingten Ausfallstunden»
  • evtl. «Erhebungsbogen für die Ermittlung der saisonalen Ausfallstunden»
  • evtl. «Bescheinigung über Einkommen aus Zwischenbeschäftigung»

Formular «Antrag auf Schlechtwetterentschädigung»

Innert 3 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode bei Ihrer Arbeitslosenkasse


Weitere Informationen

Mit Schwarzarbeit das letzte Hemd riskieren?

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Arbeitsvermittlung
Lagerhausweg 10
3018 Bern

Tel. 031 633 56 89
Fax 031 633 58 99
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/arbeit/arbeitsmarkt/schlechtwetterentschaedigung