Schlechtwetterentschädigung

Ein Mann stapft durch ein überflutetes Feld
Wenn das Wetter so schlecht ist, dass nicht gearbeitet werden kann, kann die Arbeitslosenversicherung einen solchen Arbeitsausfall entschädigen. Das hilft den Unternehmen, Entlassungen zu vermeiden. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass der Arbeitsausfall direkt auf das schlechte Wetter zurückzuführen ist und nicht mit anderen Massnahmen vermieden werden kann. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstes.
Folgende Branchen haben Anspruch
- Hoch- und Tiefbau, Zimmerei-, Steinhauer- und Steinbruchgewerbe
- Sand- und Kiesgewinnung
- Geleise- und Freileitungsbau
- Landschaftsgartenbau
- Waldwirtschaft, Baumschulen und Torfabbau
- Ausbeutung von Lehmgruben sowie Ziegelei
- Berufsfischerei
- Transportgewerbe (nur Baustellentransporte sowie Sand- und Kiestransporte)
- Sägereien, Reb-, Pflanzen-, Obst- und Gemüsebaubetriebe
Hinweis
Landwirtschaft und Tourismus haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Schlechtwetterentschädigung.
Informationen zu wetterbedingten Kunden- und Arbeitsausfällen wegen Schneemangels finden Sie unter Kurzarbeit.
Wollen Sie eine Entschädigung wegen des schlechten Wetters geltend machen? Informationen und Gesuch finden Sie beim SECO:
Wie gehen Sie vor?
| Formular | Einreichen | |
|---|---|---|
| 1. Melden | Formular «Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall des Monats...» | Spätestens bis am 5. Tag des Folgemonats bei beco Berner Wirtschaft Telefon 031 633 58 86 |
| 2. Beantragen | Dem Antrag müssen Sie beifügen:
|
Innert 3 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode bei Ihrer Arbeitslosenkasse |
Weitere Informationen
Kontakt
beco Berner Wirtschaft
Arbeitsvermittlung
Lagerhausweg 10
3018 Bern
Tel. 031 633 56 89
Fax 031 633 58 99
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