Vorgehen bei Arbeitslosigkeit

Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet. Egal, ob Ihnen gekündigt worden ist oder Sie selber gekündigt haben, Sie müssen handeln:
1. Kündigungsfrist
Vergewissern Sie sich, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist
- während der Probezeit 7 Tage (auf Ende irgendeines Tages),
- im ersten Arbeitsjahr 1 Monat (auf Ende eines Monats),
- vom 2. bis zum 9. Arbeitsjahr 2 Monate (auf Ende eines Monats),
- ab dem 10. Arbeitsjahr 3 Monate (auf Ende eines Monats).
Nach Ablauf der Probezeit geniessen Sie einen Kündigungsschutz während einem längeren Militär- oder Zilvildienst (mehr als 11 Diensttage), bei Krankheit oder Unfall sowie bei Schwangerschaft. Im Zweifelsfall geben Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich bekannt, dass Sie weiterarbeiten wollen – am besten mit einem eingeschriebenen Brief.
2. Anmelden bei der Wohngemeinde / beim RAV
Melden Sie sich spätestens bis am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit zur Stellensuche an
- bei Ihrer Wohngemeinde (in der Stadt Bern beim RAV)
Bitte bringen Sie folgende Ausweise mit:
- AHV-Ausweis
- Amtlicher Personenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis usw.)
- Wohnsitzbescheinigung oder Schriftenempfangsschein der Wohngemeinde, wenn Erstanmeldung nicht bei der Wohngemeinde erfolgte
- Ausländische Staatsangehörige: Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis
Wählen Sie eine Arbeitslosenkasse und tragen Sie diese beim Anmelden ebenfalls ins Formular ein:
- •Formular «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung auf der Gemeinde / beim RAV» (PDF, 161 KB, 2 Seiten)
3. Unterlagen für Ihre Arbeitslosenkasse
Bei der von Ihnen gewählten Arbeitslosenkasse reichen Sie innert 3 Monaten folgende Unterlagen ein:
- •Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (PDF, 169 KB, 4 Seiten) – vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- •Arbeitgeberbescheinigung – ausgefüllt durch alle Arbeitgeber in den vergangenen 2 Jahren
- Lohnabrechnungen der letzten 12 Monaten
- Arbeitsvertrag mit dem letzten Arbeitgeber
- Kündigungsschreiben
- wenn Sie Kinder haben: •Formular «Unterhaltspflicht gegenüber Kindern»
- Abrechnungsformular, das Sie jeweils Ende Monat per Post vom SECO erhalten
4. Bestätigung
Sie erhalten von Ihrem Sachbearbeiter der Arbeitslosenkasse einen Brief, der Ihnen bestätigt, dass Ihr Dossier vollständig eröffnet ist.
5. Anspruch
Ihr Anspruch auf Taggelder wird geprüft und die Höhe Ihres Taggelds berechnet:
6. Auszahlung
Sie erhalten direkt vom SECO, dem Staatssekretariat für Wirtschaft, monatlich das Formular «Angaben der versicherten Person». Dieses Formular muss von Ihnen wahrheitsgetreu ausgefüllt und der Arbeitslosenkasse zugestellt werden. Es ist die Grundlage für die Auszahlung der Taggelder im Folgemonat.
Nach Erhalt dieses Formulars berechnet die Arbeitslosenkasse Ihre Ansprüche und stellt Ihnen eine Abrechnung zu. Darauf sehen Sie den Ihnen zustehende Betrag, den Stand der Taggelder und der kontrollfreien Bezugstage oder «Ferien».
Hinweis
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter der gewählten Arbeitslosenkasse, bei uns in einer Zahlstelle der Arbeitslosenkasse Kanton Bern.
Weitere Informationen
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beco Berner Wirtschaft
Arbeitslosenkasse
Lagerhausweg 10
3018 Bern
Tel. 031 634 11 11
Fax 031 634 11 01
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