Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Volkswirtschaftsdirektion Startseite


Navigation



Vorgehen bei Arbeitslosigkeit

Informations-Broschüre für RAV-Kundinnen und Kunden

Bild vergrössern Unsere RAV-Broschüre enthält alle wesentlichen Infos.

Sie wissen, dass Sie stellenlos werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein befristetes Arbeitsverhältnis endet, ob Sie gekündigt oder eine Kündigung erhalten haben. Wenn Sie unsicher sind, ob die Kündigung rechtmässig ist, wenden Sie sich an die regionale Schlichtungsbehörde.

Wenn Sie bereits nachweislich während der Kündigungsfrist mit der Stellensuche beginnen, riskieren Sie keine Einstelltage.

Informieren Sie sich über Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten als stellensuchende Person mit der
Broschüre «Was Sie als RAV-Kundin oder RAV-Kunde wissen müssen und von uns erwarten können.» (PDF, 2.3 MB, 16 Seiten)

Anmelden beim RAV

Melden Sie sich möglichst früh, das heisst bereits während der Kündigungsfrist, spätestens jedoch am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV an. Sie können sich bei jedem RAV im Kanton Bern anmelden, ausser bei den Stützpunkten. Die Beratungsgespräche finden beim zuständigen RAV Ihres Wohnsitzes statt.
RAV-Standorte

Bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung beim RAV mit:

  • Personalausweis: Identitätskarte, Pass, Führerausweis oder Ausländerausweis
  • Aktuelles und vollständiges Bewerbungsdossier (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome, Zertifikate)

Sie verkürzen die Anmeldezeit, wenn Sie folgende Formulare bereits ausgefüllt mitbringen:

Unterlagen für Ihr Dossier bei der Arbeitslosenkasse

Es ist wichtig, dass Sie das Formular «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung» vollständig und korrekt ausfüllen. Dadurch ermöglichen Sie der Arbeitslosenkasse die fristgerechte Auszahlung.

Sie erhalten von Ihrem Sachbearbeiter der Arbeitslosenkasse einen Brief, der Ihnen bestätigt, dass Ihr Dossier vollständig eröffnet ist.

Anspruch und Auszahlung

Ihr Anspruch auf Taggelder wird geprüft und die Höhe Ihres Taggelds berechnet:

Sie erhalten direkt vom SECO, dem Staatssekretariat für Wirtschaft, monatlich das Formular «Angaben der versicherten Person». Dieses Formular muss von Ihnen wahrheitsgetreu ausgefüllt und der Arbeitslosenkasse zugestellt werden. Es ist die Grundlage für die Auszahlung der Taggelder für den entsprechenden Monat.

Nach Erhalt dieses Formulars berechnet die Arbeitslosenkasse Ihre Ansprüche und stellt Ihnen eine Abrechnung zu. Darauf sehen Sie den Ihnen zustehende Betrag, den Stand der Taggelder und der kontrollfreien Bezugstage oder «Ferien».

Hinweis

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter der gewählten Arbeitslosenkasse.


Weitere Informationen

Profitieren Sie bei der Personalsuche von den RAV-Dienstleistungen

Mit Schwarzarbeit das letzte Hemd riskieren?

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Arbeitsvermittlung
Lagerhausweg 10
3018 Bern

Tel. 031 633 56 89
Fax 031 633 58 99
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/arbeit/arbeitslosigkeit/vorgehen_arbeitslosigkeit