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Voraussetzungen zur Arbeitslosenentschädigung

Eine Person meldet sich beim RAV mittels Formular an.

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind unselbstständig erwerbend (Selbstständige sind nicht versichert).
  • Innerhalb der letzten 2 Jahre haben Sie mindestens während 12 Monaten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt.
  • Sie wohnen in der Schweiz (Ausländerinnen und Ausländer benötigen eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung).
  • Sie haben die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und haben weder das Rentenalter der AHV erreicht, noch beziehen Sie eine Altersrente der AHV.
  • Sie sind beim RAV angemeldet.
  • Sie sind vermittlungsfähig, das heisst gesundheitlich in der Lage, sofort eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
  • Sie befolgen die Anordnungen des RAV und unternehmen alles Zumutbare, um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen.

Weitere Informationen

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Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Arbeitslosenkasse
Lagerhausweg 10
3018 Bern

Tel. 031 634 11 11
Fax 031 634 11 01
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/arbeit/arbeitslosigkeit/leistungen_alv/voraussetzungen