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Voraussetzungen zur Arbeitslosenentschädigung

Eine Person meldet sich beim RAV mittels Formular an.

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind unselbstständig erwerbend (Selbstständige sind nicht versichert).
  • Innerhalb der letzten 2 Jahre haben Sie mindestens während 12 Monaten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt.
  • Sie wohnen in der Schweiz (Ausländerinnen und Ausländer benötigen eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung).
  • Sie haben die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und haben weder das Rentenalter der AHV erreicht, noch beziehen Sie eine Altersrente der AHV.
  • Sie sind beim RAV angemeldet.
  • Sie sind vermittlungsfähig, das heisst gesundheitlich in der Lage, sofort eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
  • Sie befolgen die Anordnungen des RAV und unternehmen alles Zumutbare, um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen.

Weitere Informationen

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Arbeitslosenkasse
Lagerhausweg 10
3018 Bern

Tel. 031 634 11 11
Fax 031 634 11 01
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/arbeit/arbeitslosigkeit/leistungen_alv/voraussetzungen