Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenentschädigung errechnet sich aus Ihrem AHV-pflichtigen Lohn der vergangenen 6 oder 12 Monaten, je nachdem, was für Sie besser ist. Diese Berechnung entspricht Ihrem versicherten Verdienst. Davon erhalten Sie je nach Lebenssituation 70 oder 80 Prozent ausbezahlt, nach einer einkommens-abhängigen Wartezeit von mehreren Tagen.
Die Arbeitslosenkasse zahlt die Taggelder im Folgemonat aus und schickt Ihnen eine Abrechnung. Damit Sie Ihre Taggelder pünktlich erhalten, müssen Sie Ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht einreichen.
Besondere Regeln gelten, wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht mehr zahlen kann:
Selbstverschulden
Wenn Sie selber kündigen, ohne eine neue Stelle zu haben, oder wenn Ihnen aus eigenem Verschulden gekündigt worden ist, kann die Arbeitslosenentschädigung gekürzt werden. Das gilt auch, wenn Sie während der Kündigungsfrist keine neue Stelle suchen oder wenn Sie sich während der Arbeitslosigkeit zu wenig um eine neue Stelle bemühen.
Entschädigungen für Unternehmen bei Arbeitsausfall
Auch ein Arbeitsausfall, der durch die wirtschaftliche Lage oder durch schlechtes Wetter verursacht wird, kann von der Arbeitslosenversicherung entschädigt werden:
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Arbeitslosenkasse
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