Häufig gestellte Fragen zur Arbeitslosigkeit
Es ist ganz normal, dass Sie während der Arbeitslosigkeit Fragen haben. In der Tabelle finden Sie die Stichwörter zu den häufig gestellten Fragen. Einige Fragen beantworten wir Ihnen direkt und bei anderen verlinken wir auf Link öffnet in einem neuen Fenster.•www.treffpunkt-arbeit.ch
Wenn Ihre Frage unbeantwortet bleibt, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter oder an die Hotline der Arbeitslosenkasse: 031 634 11 21.
Link öffnet in einem neuen Fenster.An- & Abmeldung
Wo melde ich mich an?
Persönlich bei der Wohngemeinde.
Wenn ich in der Stadt Bern wohne, beim zuständigen RAV (Postleitzahl beachten).
Wann melde ich mich an?
Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Wie kann ich mich wieder abmelden?
Bei meiner RAV-Beraterin oder meinem RAV-Berater. Oder mit dem Formular «Angaben der versicherten Person» Punkt 10. Dieses Formular erhalten Sie von Ihrer Arbeitslosenkasse.
Link öffnet in einem neuen Fenster.Aussteuerung
Wann bin ich ausgesteuert?
Wenn die Taggelder aufgebraucht sind. Auf jeder Abrechnung sehen Sie, wieviele Taggelder Sie noch beziehen können.
Oder wenn Ihre Rahmenfrist abgelaufen ist und Sie keinen Anspruch auf eine neue Rahmenfrist haben.
Was mache ich, wenn ich ausgesteuert bin?
Melden Sie sich beim Sozialdienst in Ihrer Wohngemeinde an.
Ferien oder kontrollfreie Bezugstage
Wieviele Ferientage stehen mir zu?
Nach jeweils 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit haben Sie Anrecht auf 5 kontrollfreie Bezugstage oder eben Ferien. Auf Ihrer monatlichen Abrechnung sehen Sie die Anzahl der kontrollfreien Bezugstage.
Formulare
Wo kann ich die Formulare beziehen?
Wenn Sie sich anmelden, erhalten Sie die nötigen Formulare. Für die Abrechnung erhalten Sie jeweils Ende Monat das Formular «Angaben der versicherten Person» zugestellt.
Link öffnet in einem neuen Fenster.•Formulare & Bewilligungen
Link öffnet in einem neuen Fenster.Kinderzulagen
Weshalb erhalte ich keine Kinderzulagen mehr?
Kinderzulagen erhält der Elternteil, der in einem Arbeitsverhältnis steht und im Monat mehr als 570 Franken Einkommen hat.
In einem Monat erhalte ich die Kinderzulage im andern nicht?
Bei einem Zwischenverdienst über 570 Franken im Monat müssen die Kinderzulagen über den Arbeitgeber ausgerichtet werden. Bei Kindern über 16 Jahren benötigen wir eine gültige Ausbildungsbestätigung.
Link öffnet in einem neuen Fenster.Kurse
Wer bezahlt Kursgeld, Fahrkosten und Spesen?
Die Kurse werden direkt von der Arbeitslosenkasse bezahlt.
Ihre Fahrkosten und Spesen werden über die monatliche Abrechnung entschädigt. Sie müssen jedoch vom RAV bewilligt sein.
Lehrabgänger
Wie hoch ist mein Taggeld nach der Lehre?
Mit einer abgeschlossenen Berufslehre bekommen Sie 127 Franken, ohne abgeschlossene Berufslehre 102 Franken. Unter 25-Jährige ohne Kinder erhalten davon 50 Prozent.
Rahmenfrist
Kann eine Rahmenfrist verlängert werden?
In der Regel nein. Wenn Sie aber in den letzten 2 Jahren genügend Beitragszeit geleistet haben, kann eine neue Rahmenfrist eröffnet werden.
Weitere Informationen
Kontakt
beco Berner Wirtschaft
Arbeitsvermittlung
Lagerhausweg 10
3018 Bern
Tel. 031 633 56 89
Fax 031 633 58 99
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