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Arbeitslosigkeit

Wenn Sie in der Schweiz angestellt sind, sind Sie obligatorisch bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) versichert. Die Beiträge werden Ihnen vom Lohn abgezogen. Werden Sie arbeitslos, erhalten Sie grundsätzlich eine Arbeitslosenentschädigung.

Handeln Sie frühzeitig

Schon bevor Sie arbeitslos werden, sollten Sie handeln. Suchen Sie bereits während der Kündigungsfrist nach einer neuen Stelle und bewahren Sie die Bewerbungen auf. Oder melden Sie sich direkt zur Arbeitsvermittlung beim RAV an. Es spielt keine Rolle, aus welchem Grund jemand arbeitslos wird. Alle können die Arbeitslosenkasse frei wählen und für alle ist das Vorgehen gleich:

Vorgehen bei Arbeitslosigkeit

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Sie erfahren alles über die Dienstleistungen, die das RAV erbringen kann. Sie finden ebenfalls Informationen über die Entschädigungen bei Schlechtwetter, für Kurzarbeit und bei Insolvenz.

Beachten Sie die Meldepflicht bei Massenentlassungen.


Weitere Informationen

Mit Schwarzarbeit das letzte Hemd riskieren?

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Arbeitslosenkasse
Lagerhausweg 10
3018 Bern

Tel. 031 634 11 11
Fax 031 634 11 01
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/arbeit/arbeitslosigkeit