Arbeitslosigkeit
Aktuell
8. Mai 2012
Wenn Sie in der Schweiz angestellt sind, sind Sie obligatorisch bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) versichert. Die Beiträge werden Ihnen vom Lohn abgezogen. Werden Sie arbeitslos, erhalten Sie grundsätzlich eine •Arbeitslosenentschädigung.
Handeln Sie frühzeitig
Schon bevor Sie arbeitslos werden, sollten Sie handeln. Suchen Sie bereits während der Kündigungsfrist nach einer neuen Stelle und bewahren Sie die Bewerbungen auf. Oder melden Sie sich direkt zur Arbeitsvermittlung beim RAV an. Es spielt keine Rolle, aus welchem Grund jemand arbeitslos wird. Alle können die Arbeitslosenkasse frei wählen und für alle ist das Vorgehen gleich:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Sie erfahren alles über die Dienstleistungen, die das RAV erbringen kann. Sie finden ebenfalls Informationen über die Entschädigungen bei •Schlechtwetter, für •Kurzarbeit und bei •Insolvenz.
Beachten Sie die Meldepflicht bei •Massenentlassungen.
Weitere Informationen
Kontakt
beco Berner Wirtschaft
Arbeitslosenkasse
Lagerhausweg 10
3018 Bern
Tel. 031 634 11 11
Fax 031 634 11 01
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