Schutz vor dem Rauchen am Arbeitsplatz

Der Bund regelt im gleichnamigen Bundesgesetz den Schutz vor dem Passivrauchen am Arbeitsplatz. Grundsätzlich gilt hier ein Rauchverbot. In Einzelbüros ist das Rauchen noch zulässig. Als Einzelbüro gilt, wenn effektiv nur eine Person darin arbeitet. Wird das Einzelbüro zwischenzeitlich auch von anderen Arbeitnehmenden genutzt, zum Beispiel für Sitzungen, so gilt auch darin ein generelles Rauchverbot.
Hinweis
Das Rauchen in öffentlich zugänglichen Innenräumen ist ebenfalls verboten.
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