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Schutz vor dem Rauchen am Arbeitsplatz

Zwei Büroangestellte fühlen sich von einem Raucher belästigt.

Der Bund regelt im gleichnamigen Bundesgesetz den Schutz vor dem Passivrauchen am Arbeitsplatz. Grundsätzlich gilt hier ein Rauchverbot. In Einzelbüros ist das Rauchen noch zulässig. Als Einzelbüro gilt, wenn effektiv nur eine Person darin arbeitet. Wird das Einzelbüro zwischenzeitlich auch von anderen Arbeitnehmenden genutzt, zum Beispiel für Sitzungen, so gilt auch darin ein generelles Rauchverbot.

Hinweis

Das Rauchen in öffentlich zugänglichen Innenräumen ist ebenfalls verboten.


Weitere Informationen

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 55 27
Fax 031 633 58 02
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

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