Mutterschutz

Schwangere Frauen und stillende Mütter benötigen als Arbeitnehmerinnen besonderen Schutz. Die Arbeitgeber passen die Arbeitsbedingungen so an, dass weder die Gesundheit der werdenden Mutter noch die Gesundheit des ungeborenen Kindes beeinträchtigt werden.
Schwangere und stillende Frauen dürfen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden.
Anstelle von Abend- oder Nachtarbeit und anstelle einer gefährlichen oder beschwerlichen Arbeit muss eine andere, gleichwertige Arbeit angeboten werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss 80 Prozent des Lohns weiter bezahlt werden.
Nach der Geburt ihres Kindes hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen (OR Art. 329f).
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