Da die Lebensräume der einheimischen Tiere und Pflanzen immer weiter abnehmen, nimmt die existenzielle Bedrohung dieser Organismen immer weiter zu. In so genannten Roten Listen sind diejenigen Pflanzen, Tiere oder Pilze aufgelistet, welche gefährdet, selten, ausgestorben bzw. verschollen sind. Diese Listen sind die Grundlage für Schutzmassnahmen für die gefährdeten Arten.
Da das Naturschutzinspektorat nur beschränkte Ressourcen hat, wurde das Projekt Prioritätensetzung und Entscheidfindung im Naturschutz realisiert. Dieses Projekt hatte das übergeordnete Ziel, dem Naturschutzinspektorat die für die Prioritätensetzung im Lebensraum- und Artenschutz nötigen Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Im einzelnen aufzuzeigen waren: