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Lage und Bestimmungen

Informationen über ausgewählte Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiet Lindental (Krauchthal bei Bern)

Das bernische Lindental beherbergt verschiedenste Lebensräume: Von naturnaher Landschaft bis hin zum intensiv bewirtschafteten Ackerland. Zusammen bilden sie eine relativ harmonische Einheit.

In der letzten Eiszeit schob sich eine Seitenzunge des Aaregletschers über dieses Gebiet und formte in das hier vorherrschende weiche Gestein das Lindental mit den charakteristischen Molassefelsen.

Geismefluh im Lindental

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Geismefluh im Lindental (Foto Petra Graf)

In Boulderkreisen (klettern ohne Seil und Sicherung) kennt man das Lindental und somit die Geismefluh mit ihren interessanten Felsstrukturen. Vielleicht weniger bekannt ist der hohe Naturwert dieses Gebietes und dass genau diese Struktur zahlreichen felsbewohnenden Arten optimale Lebensräume bietet: Mehrere Vogelarten nisten ausschliesslich auf Felsbändern oder in Felsnischen, wo sie vor Räubern geschützt sind. Dazu gehört der Wanderfalke, der nachweislich bereits seit 500 Jahren an der Geismefluh brütete oder der Kolkrabe, der bereits seit dem Jahr 1815 mit Brutnachweis an der Fluh dokumentiert ist. Die Löcher im Fels sind nicht nur für Vögel geeignete Nistplätze, sie bieten auch Tagesquartiere für Fledermäuse. Gämsen übernachten unter dem Überhang und spezialisierte Pflanzen wachsen am sandigen Fuss des gewaltigen Felsens.

Damit dieser hohe Naturwert erhalten werden kann, ist das Gebiet seit 1969 ein kantonales Naturschutzgebiet. Der SAC und die kantonalen Naturschutzbehörden einigten sich nun auf ein halbjähriges Betretungsverbot, jeweils vom 1. Februar bis zum 30. Juni. In den übrigen Monaten ist Bouldern erlaubt; Klettern mit Seil und Drytoolen bleiben weiterhin ganzjährig verboten. Die Natur, der SAC und das Naturschutzinspektorat Bern danken für die Einhaltung dieser seit 2009 rechtlich gültigen Regelung!

Mehr Informationen zum Gebiet, seinen Naturwerten und den gesetzlichen Regelungen finden Sie auf den Tafeln (PDF, 2 MB) vor Ort.

Sieben neue Hochmoornaturschutzgebiete in der Gemeinde Habkern

Sonderdruck (PDF, 501 KB) hierzu aus "Mitteilungen der Naturforschenden Gesellschaft in Bern", Band 64, 2007 Naturschutzinspektorat des Kantons Bern, Bericht 2006.

Naturschutzgebiet Günsche-Witi

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Gebiet der Günsche-Witi mit einer Fläche von rund 40 Hektaren als Teil des national bedeutenden Zugvogelrastplatzes neu unter Schutz gestellt.

Mit diesem Schritt wird die langfristige Erhaltung und Förderung des Gebietes als Rastplatz und Nahrungsgebiet für ziehende Watvögel in sinnvoller Ergänzung zur kantonalen Landwirtschafts- und Schutzzone "Grenchner-Witi" auf Solothurner Seite sichergestellt.

Übersichtsplan des Naturschutzgebietes Günsche-Witi (GIS Erwin Jörg)

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Übersichtsplan des Naturschutzgebietes Günsche-Witi. (GIS Erwin Jörg)

Im Rahmen der Gesamtmelioration Lengnau-Pieterlen-Meinisberg, die durch das Autobahnprojekt N5 Solothurn-Biel ausgelöst wurde, ist das Gebiet der "Günsche-Witi" als Schutzzone ausgeschieden worden. Hier wird unter anderem auf einer Flächen von 20 Hektaren auf Entwässerungen verzichtet und zur Aufwertung des Zugvogelrastplatzes ein dichtes Netz an ökologischen Ausgleichsflächen angelegt.

Die Schutzziele beinhalten insbesondere den Verzicht auf das Überdecken von Kulturen mit Folien und Plastiktunneln sowie die Anlage von Intensiv-Kulturen. Weitere Vorschriften betreffen Geländeveränderungen, Störungen von Tieren sowie Veranstaltungen.

Die extensive landwirtschaftliche Nutzung der nicht drainierten Böden und die forstwirtschaftliche Nutzung wurden mit Auflagen vertraglich geregelt.

Weiher mit Bäumen (Foto Erwin Jörg)

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Naturschutzgebiet Günsche-Witi. (Foto Erwin Jörg)

Naturschutzgebiet Oberburger Schachen

Mit dem Beschluss des Regierungsrates des Kantons Bern, den Oberburg- und Winterseyschachen vor den Toren Burgdorfs unter Schutz zu stellen, kann das Auengebiet von nationaler Bedeutung ungeschmälert erhalten und die auentypischen Lebensräume mit ihren Pflanzen und Tieren gefördert werden.

Übersichtsplan des Naturschutzgebietes Oberburger Schachen (GIS Erwin Jörg)

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Übersichtsplan des Naturschutzgebietes Oberburger Schachen (GIS Erwin Jörg)

Beide Schachengebiete weisen eine grosse ökologische Vielfalt auf. Kleinräumig wechselnde Standorteigenschaften (Nährstoff- und Wasserhaushalt), eine vielfältige Oberflächenstruktur sowie ein breites Spektrum an Lebensraumelementen von Wasserflächen über Pionierstandorte bis hin zum geschlossenen Laubwald prägen ein abwechslungsreiches Mosaik, das vielen Pflanzen- und Tierarten Lebensraum bietet. Mit den Schutzvorschriften sollen vor allem Störungen von Tieren und Lebensräumen, das Ausreissen oder Beschädigen von Pflanzen und das Errichten von Bauten vermieden werden. Die Waldnutzung wird mit Verträgen geregelt, die als Ziel die naturnahe Ausbildung des Auenwaldes haben und auf Teilflächen auch Nutzungsverzicht vorsehen. Das Gebiet steht indessen den Erholungssuchenden weiterhin zur Verfügung.

Emme mit erodiertem Ufer und Gehölzen (Foto Bruno Käufeler)

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Naturschutzgebiet Oberburger Schachen (Foto Bruno Käufeler)

Vier Naturschutzgebiete in der Gemeinde Hasliberg

Die auf einer Höhe zwischen 1600 und 1800 m.ü.M. gelegenen Decken-, Hang- oder Sattelmoore sind übrig gebliebene Reste von Mooren, welche sich zwischen den Moränenwällen des vor ca. 8000 Jahren zurückgezogenen Aaregletschers gebildet haben. Die Hochmoorvegetation mit typischen Pflanzen wie Torfmoosen, Sonnentau, Wollgras, Rasenbinsen, Moosbeer- und Heidelbeersträuchern und Rosmarinheide sowie die angrenzenden ebenfalls trittempfindlichen Flachmoore sind von erheblichem biologischem Wert.

Aus diesen Gründen fanden u.a. die Gebiete Höhenschwandmoor, Hinder der Egg, Triglisegg (Grüöbiwald) und Däntschwäldli (Gadmerwäldli) 1991 Einzug ins Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung. Mit den Regierungsratsbeschlüssen ist die parzellenscharfe Abgrenzung vorgenommen, gebietsspezifische Schutzbestimmungen erlassen und die Nutzung festgelegt worden wie es von der eidgenössischen Hochmoorverordnung verlangt wird.

Übersichtsplan der Naturschutzgebiete der Gemeinde Hasliberg (GIS Erwin Jörg)

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Übersichtsplan der Naturschutzgebiete der Gemeinde Hasliberg (GIS Erwin Jörg)

Neben der rechtlichen Sicherung der vier Hochmoore durch die Schutzbeschlüsse sind folgende Massnahmen zur Erhaltung und Aufwertung bereits realisiert oder noch geplant: Fernhaltung des Viehs von trittempfindlichen Kernzonen durch Abzäunung sowie Verlegung und Verbesserung einzelner Wanderwegabschnitte (z.B: Natur- und Erlebnispfad Hasliberg). Früher angelegte Entwässerungsgräben sollen mit einfachen Mitteln wieder eingestaut und so das für das Moorwachstum notwendige Wasserregime wiederhergestellt werden.

Wollgras im Vordergrund, Fichten und Berge im Hintergrund (Foto Ruedi Keller)

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Naturschutzgebiet Däntschwäldli (Foto Ruedi Keller)

Übersichtskarte über Naturschutzgebiete

Übersicht der inventarisierten Lebensräume von nationaler und regionaler Bedeutung sowie kantonal geschützte Gebiete und Objekte: Interaktive Naturschutz-Karte.

Übersichtskarte der Naturschutzgebiete (GIS Erwin Jörg)

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Übersichtskarte der Naturschutzgebiete. (GIS Erwin Jörg)


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