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Naturschutzgebiete & Naturschutzobjekte

Die Natur wird durch menschliche Eingriffe stark bedroht und muss künstlich geschützt werden. Gemäss dem "Leitbild Naturschutz des Kantons Bern" stützt sich der praktische Naturschutz auf drei Beinen ab:

  1. Natürliche Lebensräume sollen erhalten werden (z.B. Hochmoor).
  2. Naturnahe Flächen müssen gepflegt werden (z.B. Magerwiese).
  3. Durch Anlage ökologischer Ausgleichsflächen und Anpassen der Nutzungsformen sollen verarmte Landschaften neu gestaltet werden (z.B. Bachrenaturierung).

Schutzgebiete sind naturnahe, vielfältige oder spezielle Lebensräume, die nur extensiv genutzt werden. Neben dem Artenschutz spielt der Lebensraumschutz eine zentrale Rolle. Es nützt nichts, die Arten zu schützen, wenn sie keinen Lebensraum mehr besitzen. Darum ist die Schaffung von Naturschutzgebieten eine der Hauptaufgaben des Naturschutzinspektorates. Zurzeit gibt es im Kanton Bern rund 200 solcher geschützter Gebiete. In der Regel werden diese Gebiete durch Beschluss des Regierungsrates unter Schutz gestellt.

Die Schutzziele, die in einem Naturschutzgebiet erreicht werden sollen, sind in diesem Schutzbeschluss festgelegt.

Das Naturschutzgebiet Seeliswald ist ein Hochmoor (Foto Erwin Jörg)

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Das Naturschutzgebiet Seeliswald ist ein Hochmoor. (Foto Erwin Jörg)

Neben Naturschutzgebieten gibt es auch geschützte Objekte im Kanton Bern. Geschützte Botanische Objekte (GBO) sind alte Bäume, Hecken und Alleen. Geschützte Geologische Objekte (GGO) sind Findlinge, Schalensteine, Findlingsreservate, geologische Aufschlüsse und Gedenksteine.

Winterlinde (Foto François Gauchat)

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Die Winterlinde auf dem Bolzacher (Gemeinde Schwendibach) ist ein geschütztes botanisches Objekt. (Foto François Gauchat)

Durch Ausbreitung der Kulturlandschaft sind naturnahe Regionen stark zusammengeschrumpft und voneinander isoliert worden. Es hat eine regelrechte Verinselung der Landschaft stattgefunden. Weil der genetische Austausch zwischen den Gebieten nicht mehr gewährleistet ist, besteht die Gefahr, dass einzelne Organismen auf diesen Standorten aussterben. Eine Seuche kann zum Tod einer ganzen Population führen. Um den genetischen Austausch wieder zu ermöglichen, müssen die naturnahen Inseln miteinander vernetzt werden, d.h. es muss den Organismen möglich sein, zwischen den Gebieten hin- und herzuwechseln.

Trittsteinbiotope zwischen den Inseln sollen nicht der vollständigen Population das Überleben sichern, sondern sie dienen lediglich als Zwischenstation bei der Wanderung. Hierbei können Trockenstandorte, Feuchtgebiete oder sogar nur einzelne Bäume als Trittsteine dienen.

Einzelne Bäume können bei der Vernetzung naturnaher Lebensräume als Trittsteine dienen (Foto Erwin Jörg)

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Einzelne Bäume können bei der Vernetzung naturnaher Lebensräume als Trittsteine dienen. (Foto Erwin Jörg)

In einem zweiten Schritt werden die Trittsteine mit den Inseln durch korridorartige, lineare Gebilde verbunden. Als solche Korridore können z.B. Hecken, Ackerrandstreifen, Strassen- und Eisenbahnböschungen, naturnahe Bachläufe, etc. dienen. Über bauliche Hindernisse, wie z.B. Strassen, muss mit sog. Biobrücken oder Unterführungen hinweggeholfen werden.


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