Das Amt für Landwirtschaft und Natur erfüllt die ihm aufgrund der Gesetzgebung zugewiesenen Aufgaben in den Bereichen Landwirtschaft, landwirtschaftliche Bildung und Beratung, Tierschutz und Veterinärwesen, Jagd und Fischerei, sowie Umwelt- und Naturschutz.
Die Abteilungen des Amtes für Landwirtschaft und Natur sind zuständig für verschiedene Bewilligungen in ihren Aufgabengebieten. Es sind jedoch zurzeit nur wenige Formulare für Bewilligungen im Internet abrufbar. Bitte kontaktieren Sie die zuständigen Fachbereiche.