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Technische Eingriffe
Das Fischereiinspektorat
führt selber keine technischen Eingriffe aus, sondern beurteilt Eingriffe, die gemäss Fischerei-, Gewässerschutz- oder Naturschutzgesetzgebung eine Bewilligung des Fischereiinspektorates voraussetzen. Mit Auflagen wird sichergestellt, dass die Gewässer erhalten oder verbessert und die Lebewesen nicht geschädigt werden. Die Projekte werden vor der Planung über die Ausführung bis zur Bauabnahme begleitet. Die Einhaltung der Auflagen wird überprüft und nötigenfalls durchgesetzt.